Ohne Dokumentation: Unternehmen sollen zu Corona-Testangeboten verpflichtet werden

| Politik Politik

Alle Unternehmen in Deutschland sollen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten müssen, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. In der Bundesregierung wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dazu eine Paketlösung angestrebt. Die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll gemeinsam mit der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes für eine bundesweite Corona-Notbremse kommen. Verlängert wird damit auch die Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeitern wo irgend möglich die Arbeit im Homeoffice zu erlauben.

Viele Firmen haben bisher zwar freiwillige Testangebote für ihre Mitarbeiter geschaffen, der Regierung reicht das allerdings nicht. Wie aus einem Entwurf der Verordnung hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen sie verpflichtend einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen. Sie müssen aber nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Angebote auch nutzen. Auch von der Firma bezahlte Selbsttests für die Beschäftigten sind damit möglich. Wer viel Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

 

Der «Spiegel» berichtete, dass das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) seinen Widerstand gegen eine Testangebotspflicht trotz Widerstands der Wirtschaft aufgegeben habe. Der Wirtschaft gefällt die Aussicht auf eine Testpflicht gar nicht. «Was die Bundesregierung jetzt plant, ist nicht weniger als eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land», sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hatten zuvor noch um mehr staatliche Unterstützung für die freiwilligen Corona-Tests geworben. In einem gemeinsamen Brief an das Kanzleramt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, forderten die Wirtschaftsverbände die Bundesregierung auf, den Firmen bei der Ausweitung des Testangebots unter die Arme zu greifen.

Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Das könnten manche kleine und mittelständische Unternehmen nicht stemmen. «Hinzu käme ein nicht unerheblicher Büro- und Dokumentationsaufwand für die Betriebe. Deshalb darf es keine allgemeine Testpflicht geben», warnte Generalsekretär Wolfgang Steiger.

Grundsätzlich können die Firmen die Kosten für Schnelltests im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind neben Desinfektionsmitteln und Schutzmasken auch Schnelltests und die Schulung von Beschäftigten zu Hygienemaßnahmen förderfähig.

Eine Befragung im Auftrag der Bundesregierung hatte ergeben, dass 61 Prozent der befragten Beschäftigten einen Arbeitgeber haben, der Corona-Tests anbietet. Weitere Arbeitgeber hätten den Mitarbeitern Tests in Aussicht gestellt. Nehme man diese Gruppe hinzu, so erhielten insgesamt etwa 70 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot oder es sei ihnen zumindest angekündigt worden, erklärte das Wirtschaftsministerium.

43 Prozent der Unternehmen gaben an aufgrund der Kosten nicht zu testen oder dafür finanzielle Unterstützung zu wollen. DGB-Chef Reiner Hoffmann hatte die Union aufgefordert, die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Testangebotspflicht nicht länger zu blockieren. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.