Olaf Scholz: Entscheidung über Mehrwertsteuer in Gastronomie am Jahresende

| Politik Politik

Über eine Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie wird nach Worten von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erst am Jahresende entschieden. Es gebe einen Haushaltsentwurf, und im November oder Dezember müsse der Bundestag schauen, ob er Geld habe oder nicht, sagte Scholz am Donnerstag bei einem Bürgergespräch der Bayern-SPD in München.

«Das ist ja eine teure Veranstaltung», sagte der SPD-Politiker. Wenn man die Regelung verlängern wolle, brauche man dafür den Bundestag und den Bundesrat. Denn die Verlängerung würde nicht nur den Bundeshaushalt Geld kosten, sondern auch die Länder und Gemeinden. Ein entsprechendes Gesetz müsse also in beiden Kammern mehrheitsfähig sein. Zum Jahresende werde man mit Blick auf die weitere Finanzentwicklung sehen können, «was da geht», sagte Scholz.

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war in der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Angesichts der Energiekrise wurde die Regelung bis Ende 2023 verlängert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband geht davon aus, dass bei einer Rückkehr zur vollen Mehrwertsteuer auf Speisen rund 12 000 Betriebe aufgeben werden. Derzeit gibt es in der Branche 186 000 Unternehmen.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte sich zuletzt bereits für eine Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ausgesprochen. Auch der bayerische Landtags-Spitzenkandidat Florian von Brunn plädierte bei der Diskussion mit Scholz für eine Verlängerung: «Wir gehen einfach gerne in die Wirtschaft - und auch zu bezahlbaren Preisen.» (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.