OLG Rostock - Kein Schadenersatz nach Corona-Betriebsschließung

| Politik Politik

Betreiber touristischer Einrichtungen haben nach einer coronabedingten Betriebsschließung keinen Anspruch auf Schadenersatz durch ihre Versicherung, wenn die Erkrankung zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Infektionsschutzgesetz aufgenommen war.

Das Oberlandesgericht in Rostock bestätigte damit am Dienstag frühere Urteile der Landgerichte in Stralsund und Neubrandenburg.

Geklagt hatten drei vom ersten Lockdown im Frühjahr 2020 betroffene touristische Betriebe. Sie waren der Meinung, dass die von der Landesregierung angeordnete Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls sei.

Laut OLG waren die in diesem Gesetz für einen Versicherungsfall begründenden Krankheiten allerdings abschließend aufgezählt. Anhaltspunkte für die Einbeziehung weiterer noch gar nicht bekannter oder benannter Krankheiten bestünden auch aus Sicht eines «verständigen Versicherungsnehmers» nicht. Covid-19 wurde laut OLG erst am 23. Mai in das Gesetz aufgenommen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Beim Bundesgerichtshof liegen früheren Angaben zufolge bereits Revisionsanträge aus anderen Bundesländern vor. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».

Werden Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krankgeschrieben? Ja, befand Kanzler Merz schon am Wochenende. Er bekam dafür auch Kritik zu hören. Doch er bleibt bei seiner Position.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, sagte der CDU-Chef.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.