Online-Portale: Bundeskartellamt fordert schärferes Vorgehen gegen Fake-Bewertungen

| Politik Politik

Das Bundeskartellamt hat von Online-Portalen ein schärferes Vorgehen gegen Fake-Bewertungen auf ihren Seiten gefordert. «Unsere Ermittlungen zu Nutzerbewertungen im Internet zeigen vor allem eines: Portale und Plattformen müssen für die von ihnen dargestellten Bewertungen deutlich mehr Verantwortung übernehmen», sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, laut einer Mitteilung am Donnerstag. Portale, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten, müssten zielgenauer nach gefälschten oder eingekauften Bewertungen filtern und mehr Transparenz für Verbraucher schaffen - etwa darüber, ob kostenlose Produkttests im Spiel oder Vermittler von Bewertungen im Einsatz waren.

Für viele Verbraucher seien Online-Bewertungen heute eine wichtige Orientierung. «Wenn die angezeigten Bewertungen aber gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht werden und eine falsche Entscheidung treffen», so Mundt weiter. Das benachteilige Unternehmen, die sich nicht an unseriösen Bewertungen beteiligten oder keine Vermittler für Bewertungen einsetzten. Derzeit beschränken sich viele Portale dem Amt zufolge darauf, als fragwürdig gemeldete Bewertungen im Nachhinein zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), kommentiert: „Die Sektoruntersuchung hat Missstände bei Nutzerbewertungen aufgedeckt. Nicht-authentische Bewertungen sind nicht nur ökonomisch schädlich, sie stellen auch Verbraucherrechtsverstöße dar. Nach derzeitigem Recht und der hierzu entwickelten Rechtsprechung haften die Plattformbetreiber jedoch nur sehr eingeschränkt für die auf ihren Seiten veröffentlichten Inhalte. Die Portale sollten daher stärker in die Pflicht genommen werden, nichtauthentische Bewertungen auf ihren Seiten zu identifizieren und zu entfernen.

Weitreichende Befugnisse hat die Behörde allerdings nicht, diese Probleme zu regulieren. Sie kann lediglich an die Portale appellieren, die Vorschläge freiwillig umzusetzen

Ausfühliches Statement von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unsere Ermittlungen zu Nutzerbewertungen im Internet zeigen vor allem eines: Portale und Plattformen müssen für die von ihnen dargestellten Bewertungen deutlich mehr Verantwortung übernehmen. Dazu gehören vor allem eine zielgenaue Filterung der abgegebenen Bewertungen und die Zulassung gekennzeichneter und damit für den Verbraucher erkennbarer Produkttests. Viele Verbraucher vertrauen bei der Suche nach einem Produkt, einem Arzt oder einer Reise im Internet auf die Bewertungen anderer Nutzer. Nutzerbewertungen sind häufig auch für das Ranking von Waren und Dienstleistungen bedeutsam. Wenn die angezeigten Bewertungen aber gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht werden und eine falsche Entscheidung treffen. Dies benachteiligt auch diejenigen Unternehmen, die sich nicht an unseriösen Nutzerbewertungen beteiligen.“

Das Thema „Fake-Bewertungen“ ist in der öffentlichen Diskussion aktueller denn je. Das Bundeskartellamt hat daher im Rahmen seiner Sektoruntersuchung die Funktionsweisen von Bewertungssystemen untersucht, die Interessenlagen der verschiedenen Marktteilnehmer analysiert und eine Kategorisierung der in der Praxis relevanten Problembereiche vorgenommen sowie dazu sachgerechte Lösungsansätze formuliert.

Die Untersuchung der Bewertungssysteme hat große Unterschiede im Hinblick auf die Vorgehensweise der verschiedenen Portale bei der Erfassung, der Filterung und der Darstellung von Bewertungen ergeben. Nur einzelne Portale setzen spezifische Filter zur Identifizierung von gefälschten Bewertungen ein und sanktionieren diese auch systematisch. Die meisten Portale nehmen hingegen nur eine automatische oder manuelle Vorab-Prüfung auf Schimpfworte, Werbung oder Datenschutzverstöße vor und beschränken sich darüber hinaus auf die nachträgliche Überprüfung der als kritisch gemeldeten Bewertungen. Diese Vorgehensweise führt mitunter zur Löschung von überproportional vielen negativen Bewertungen.

Die Untersuchung hat zudem gezeigt, dass ein Großteil der Verbraucher zwar Nutzerbewertungen lesen will, aber nur wenige Verbraucher in bestimmten Situationen selbst Bewertungen schreiben. Gleichzeitig ist das Interesse der Portale und der Anbieter an Nutzerbewertungen sehr hoch, da viele Bewertungen regelmäßig zu Umsatzsteigerungen führen. So kommt es zu einer „Angebotslücke“ bei den Bewertungen. In dieser Lücke bewegt sich das Geschäftsfeld der Bewertungsvermittler, deren seriöse Vertreter allerdings zunehmend von unseriösen „5-Sterne-Garantie“-Angeboten in den sozialen Netzwerken verdrängt werden.

Andreas Mundt weiter: „Das Problem von Fake-Bewertungen wird oft mit Bewertungen, die von Computerprogrammen („Bots“) oder von Dienstleistern erstellt wurden, gleichgesetzt. Diese Pauschalisierung wird dem tatsächlichen Spannungsfeld der Interessenlagen und den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Portale nicht gerecht. Beispielsweise können seriöse Bewertungsvermittler durchaus einen Beitrag für die Erstellung von Bewertungen leisten. Es muss vielmehr darum gehen, für den Verbraucher Transparenz zu schaffen, ob Bewertungsvermittler eingeschaltet waren, um damit die schwarzen Schafe von den seriösen Vermittlern zu trennen.“

Das Bundeskartellamt hat die identifizierten Probleme bei Nutzerbewertungen verschiedenen Kategorien zugeordnet und dafür differenzierte Lösungsansätze entwickelt:

  • Für Bewertungen, bei denen das Produkt in Wahrheit gar nicht genutzt wurde, oder inhaltlich beeinflusste Bewertungen sollten die Portale in die Pflicht genommen werden, damit solche Bewertungen unterbleiben. Dafür müssen spezifische Vorab-Prüfungen und Filtertechnologien verwendet werden. Einzelne Portale führen solche Prüfungen bereits durch.
     
  • Bewertungen werden zum Teil durch die kostenlose Überlassung eines Produkts für einen Test oder durch andere Anreize initiiert. Solche Bewertungen können in der Regel durchaus einen Nutzen für die Verbraucher haben, sie müssen aber insbesondere auf Handelsplattformen als solche gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher die Bewertung richtig einordnen kann.
     
  • Auf einigen Portalen führen die existierenden Bewertungssysteme zu einer verzerrten Darstellung des tatsächlichen Meinungsbildes. Dies kann bspw. dadurch geschehen, dass die Abgabe einer positiven Bewertung für den Nutzer technisch deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist als eine negative Bewertung. Auch bei nachträglichen Überprüfungen von Bewertungen kann es zu Verzerrungen kommen, da mehr negative als positive Bewertungen aufgrund von entsprechenden Beschwerden überprüft und entfernt werden. Abhilfe könnten hier verbesserte Bedingungen für die Prüfung der Authentizität der Bewertungen schaffen.

In Deutschland gibt es keinen behördlichen Verbraucherschutz. Daher kann nur an die betroffenen Portale appelliert werden, die vorgeschlagenen Maßnahmen freiwillig umzusetzen, oder es kann auf dem Zivilrechtsweg eine entsprechende Verantwortlichkeit der Portale eingefordert werden. Einer Klarstellung bedarf u. a. auch die Frage der Verantwortlichkeit für Verstöße gegen bestehende Vorschriften, da an der Entstehung und Verbreitung einer Bewertung meist mehrere Parteien, die Plattform, der Hersteller, ein Händler oder Dienstleister und evtl. auch ein Bewertungsvermittler beteiligt sind.

Statement von Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), komplett:

„Die Sektoruntersuchung hat Missstände bei Nutzerbewertungen aufgedeckt. Nicht-authentische Bewertungen sind nicht nur ökonomisch schädlich, sie stellen auch Verbraucherrechtsverstöße dar. Nach derzeitigem Recht und der hierzu entwickelten Rechtsprechung haften die Plattformbetreiber jedoch nur sehr eingeschränkt für die auf ihren Seiten veröffentlichten Inhalte. Die Portale sollten daher stärker in die Pflicht genommen werden, nichtauthentische Bewertungen auf ihren Seiten zu identifizieren und zu entfernen. Wir pflichten dem Bundeskartellamt auch in der vorläufigen Schlussfolgerung bei, dass insbesondere Portale im Bereich von Dienstleistungen (wie z.B. Hotels oder Ärzte) eine Vorab-Überwachung hinsichtlich manipulierter Bewertungen vornehmen sollten. Generell wäre es aus Sicht des Hotelverbandes zu begrüßen, wenn das Bundeskartellamt zusätzlich die Befugnis erhielte, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen.“ 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das bestehende Minijob-System steht im Zentrum einer politischen Debatte. Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten sehen in der geringfügigen Beschäftigung einen „Systemfehler“, der reguläre Arbeit verdrängt und unsozial sei. Der DEHOGA Bundesverband hingegen warnt eindringlich vor den Konsequenzen einer Abschaffung.

Studierende in Niedersachsen sollen bald wieder ein warmes Mittagessen für 2,50 Euro bekommen. SPD und Grüne im Landtag wollen das sogenannte «Niedersachsen-Menü» an allen Hochschulen im Land neu auflegen. Fünf Millionen Euro sind dafür eingeplant.

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung.

Macht ein EU-Urteil Änderungen am deutschen Mindestlohn-System notwendig? Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Politik blicken an diesem Dienstag gespannt nach Luxemburg.

Vertreter von Bundesregierung, Bundesländern, Wirtschaft und Gewerkschaften haben für die duale Berufsausbildung in Deutschland geworben und auf akute Probleme auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Die Lage sei mehr als herausfordernd, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert eine rasche und dauerhafte steuerliche Entlastung für das Gastgewerbe. Der Verband sieht darin einen entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Innenstädte.

Die im Europäischen Parlament angestoßenen Pläne für ein Bezeichnungsverbot von Fleisch-Namen für pflanzliche Ersatzprodukte stoßen im Bundestag auf breite Ablehnung. Quer durch fast alle Fraktionen äußerten Abgeordnete Kritik an einem möglichen Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“.

Die wiederholte Blockade in Washington hat für das US-Hotelgewerbe bereits zu massiven Verlusten geführt. Über 30 Branchenverbände richten einen verzweifelten Appell an die politischen Entscheidungsträger.

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung.

Bundesagrarminister Alois Rainer spricht sich gegen ein Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Schnitzel» oder «Tofu-Wurst» für pflanzliche Lebensmittel aus. Es würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen, sagte der CSU-Politiker vor einem Treffen mit einem EU-Amtskollegen in Luxemburg.