Pariser Gericht verhängt Rekordstrafe von 585.000 Euro wegen illegaler Touristenunterkünfte

| Politik Politik

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Gericht sieht unerlaubte Umwandlung von Sozialwohnungen als Verstoß

Nach Angaben der Stadt wurde das Gebäude Ende 2022 erworben und diente zuvor als Sozialwohnanlage für Menschen in prekären Lebenssituationen. Ende 2023 sei es vollständig in elf möblierte Kurzzeitmietwohnungen umgewandelt worden, die über die Plattform Airbnb angeboten wurden.

Die Umnutzung erfolgte laut Mitteilung ohne die vorgeschriebene Genehmigung zur Nutzungsänderung. In Paris ist eine solche Genehmigung verpflichtend, wenn Wohnraum in touristische Unterkünfte umgewandelt wird.

Zusätzliche Verstöße erhöhen Strafmaß auf insgesamt 585.000 Euro

Wie die Stadt weiter mitteilte, setzte sich die Gesamtstrafe aus mehreren Verstößen zusammen. Die Hauptstrafe in Höhe von 445.000 Euro wurde demnach für die unerlaubte Umwandlung verhängt.

Zusätzlich seien weitere Pflichtverletzungen festgestellt worden, darunter fehlende Registrierungsnummern in einzelnen Anzeigen sowie die Nichtübermittlung angeforderter Unterlagen an einen Kontrolleur. Diese zusätzlichen Verstöße erhöhten die Gesamtsumme auf 585.000 Euro.

Gericht ordnet sofortige Einstellung der Vermietung und Strafzahlungen an

Das Gericht verfügte außerdem die unverzügliche Einstellung der Vermietungstätigkeit. Für den Fall, dass die Nutzung dennoch fortgesetzt wird, wurde eine tägliche Strafzahlung von 1.000 Euro pro Wohnung festgesetzt. Bei insgesamt elf Einheiten entspricht dies einer möglichen Zusatzbelastung von 11.000 Euro pro Tag.

Stadt Paris bezeichnet Urteil als höchste Strafe gegen Vermieter

Jacques Baudrier, stellvertretender Bürgermeister für Wohnungsfragen, erklärte laut Mitteilung: „Das ist die höchste Geldstrafe, die jemals gegen einen Vermieter verhängt wurde. Das ist ein sehr großer Erfolg, vor allem weil es sich um einen gewerblichen Anbieter mit elf Wohnungen handelt, was repräsentativ für Unternehmen ist, die in Serie vermieten.

Die Stadt Paris schätzt nach eigenen Angaben, dass es rund 25.000 illegale möblierte Touristenunterkünfte gibt. Dies geschehe vor dem Hintergrund einer „starken Anspannung“ auf dem Wohnungsmarkt.

Auch der Pariser Bürgermeister Emmanuel Grégoire äußerte sich in sozialen Medien zu dem Urteil und schrieb: „Airbnb in Paris ist Geschichte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.