Pariser Gericht verhängt Rekordstrafe von 585.000 Euro wegen illegaler Touristenunterkünfte

| Politik Politik

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Gericht sieht unerlaubte Umwandlung von Sozialwohnungen als Verstoß

Nach Angaben der Stadt wurde das Gebäude Ende 2022 erworben und diente zuvor als Sozialwohnanlage für Menschen in prekären Lebenssituationen. Ende 2023 sei es vollständig in elf möblierte Kurzzeitmietwohnungen umgewandelt worden, die über die Plattform Airbnb angeboten wurden.

Die Umnutzung erfolgte laut Mitteilung ohne die vorgeschriebene Genehmigung zur Nutzungsänderung. In Paris ist eine solche Genehmigung verpflichtend, wenn Wohnraum in touristische Unterkünfte umgewandelt wird.

Zusätzliche Verstöße erhöhen Strafmaß auf insgesamt 585.000 Euro

Wie die Stadt weiter mitteilte, setzte sich die Gesamtstrafe aus mehreren Verstößen zusammen. Die Hauptstrafe in Höhe von 445.000 Euro wurde demnach für die unerlaubte Umwandlung verhängt.

Zusätzlich seien weitere Pflichtverletzungen festgestellt worden, darunter fehlende Registrierungsnummern in einzelnen Anzeigen sowie die Nichtübermittlung angeforderter Unterlagen an einen Kontrolleur. Diese zusätzlichen Verstöße erhöhten die Gesamtsumme auf 585.000 Euro.

Gericht ordnet sofortige Einstellung der Vermietung und Strafzahlungen an

Das Gericht verfügte außerdem die unverzügliche Einstellung der Vermietungstätigkeit. Für den Fall, dass die Nutzung dennoch fortgesetzt wird, wurde eine tägliche Strafzahlung von 1.000 Euro pro Wohnung festgesetzt. Bei insgesamt elf Einheiten entspricht dies einer möglichen Zusatzbelastung von 11.000 Euro pro Tag.

Stadt Paris bezeichnet Urteil als höchste Strafe gegen Vermieter

Jacques Baudrier, stellvertretender Bürgermeister für Wohnungsfragen, erklärte laut Mitteilung: „Das ist die höchste Geldstrafe, die jemals gegen einen Vermieter verhängt wurde. Das ist ein sehr großer Erfolg, vor allem weil es sich um einen gewerblichen Anbieter mit elf Wohnungen handelt, was repräsentativ für Unternehmen ist, die in Serie vermieten.

Die Stadt Paris schätzt nach eigenen Angaben, dass es rund 25.000 illegale möblierte Touristenunterkünfte gibt. Dies geschehe vor dem Hintergrund einer „starken Anspannung“ auf dem Wohnungsmarkt.

Auch der Pariser Bürgermeister Emmanuel Grégoire äußerte sich in sozialen Medien zu dem Urteil und schrieb: „Airbnb in Paris ist Geschichte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.