Parteien in Sachsen wollen weiter reduzierte Steuer für Gastronomie

| Politik Politik

Satte Mehrheit: Alle im Sächsischen Landtag vertretenen Parteien sind für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie über das Jahr 2023 hinaus. Nach den Grünen und der AfD sprachen sich am Donnerstag auch CDU, SPD und Linke dafür aus. «Schon wegen der allgemeinen Teuerung wäre es falsch, die Mehrwertsteuer wieder heraufzusetzen, zumal dann auch das Essen in Kitas und Schulen noch teurer wird. Wir wollen den reduzierten Satz beibehalten und für Grundnahrungsmittel die Mehrwertsteuer komplett streichen», sagte Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt.

Bis Jahresende gilt bundesweit ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Gaststätten. Die Regelung war Teil der Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise, soll aber nun auslaufen. «Es ist jetzt an der Zeit, diese Regelung dauerhaft zu entfristen, damit wir der Gastro-Branche nach Corona und darüber hinaus wieder eine Chance der wirtschaftlichen Erholung geben. Dies ist nicht innerhalb von zwölf Monaten erledigt», erklärte der CDU-Abgeordnete Jörg Marker. Die Preissteigerungen für Energie, Personal und Lebensmittel würden die Gastronomie belasten. Die Wirte können aber nicht immer alle Kosten direkt an die Gäste weitergeben.

Die SPD sei dafür, die reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie um drei Jahre zu verlängern, sagte die Parteivorsitzende Kathrin Michel. Auf dem Land seien Kneipen oftmals die einzige noch verbliebene Begegnungsstätte. Die Steuergesetzgebung müsse insgesamt verbessert und vereinfacht werden.

Die Grünen hatten sich bereits Ende August für eine Verlängerung der Regelung ausgesprochen und eine sächsische Bundesratsinitiative dazu vorgeschlagen. «Energiepreise, höhere Kosten für Produkte und Dienstleistungen oder der Personalmangel stellen die Branche weiterhin vor Herausforderungen. Aber das Thema betrifft auch die Gemeinschaftsverpflegung für Kitas, Schulen oder Pflegeeinrichtungen. Mit dem gesenkten Mehrwertsteuersatz können Familien weiterhin entlastet werden», betonte Fraktionschefin Franziska Schubert. Zudem mahnte sie eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuer an.

Die AfD-Fraktion hatte am Mittwoch beantragt, die Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke bei gastronomischen Dienstleistern dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die sächsische Regierung wurde aufgefordert, sich in Berlin für dieses Anliegen stark zu machen.

Auch die FDP fordert einen dauerhaft ermäßigten Steuersatz für die Gastronomie. «Momentan sind die Gastropreise in den Restaurants und Kneipen am sprichwörtlichen Limit. Wenn sie durch das Auslaufen der Umsatzsteuerabsenkung noch weiter steigen, bleiben die Gäste aus. Das führt zu einem Restaurant- und Hotelsterben in Größenordnungen», sagte Robert Malorny, designierter Spitzenkandidat der FDP Sachsen für die Landtagswahl 2024. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.