Pauschalreisen und Kreuzfahrten nur noch für Geimpfte und Genesene?

| Politik Politik

Das Reise-Angebot für Ungeimpfte könnte in der Corona-Pandemie schrumpfen. Erste Veranstalter nehmen Urlauber nur noch mit, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind (2G-Regel). «Immer mehr Zielgebiete setzen auf die 2G-Regel, und auch immer mehr Reiseveranstalter und Kreuzfahrt-Anbieter entscheiden sich dafür», berichtet Norbert Fiebig, Präsident des Reiseverbandes DRV. Nach Einschätzung von FTI-Group-Chef Ralph Schiller könnte sich die 2G-Regel langfristig in vielen Hotels und Reiseländern durchsetzen.

«Angesichts der Tatsache, dass die meisten Menschen hierzulande ein Impfangebot erhalten haben und es wahrnehmen können, ist dies auch nachvollziehbar», sagt Schiller. Der Veranstalter von Pauschalreisen will aber weiterhin so gut wie möglich Reisen für Geimpfte und Genesene sowie negativ Getestete anbieten (3G-Regel). «Unserer Meinung nach sollten alle Gäste eine Chance haben, zu reisen, um die schönste Auszeit des Jahres zu genießen», argumentiert der Manager. «Bislang sind wir mit der 3G-Regel, hohen Sicherheits- und Hygienekonzepten und dem Ruf nach einer breiten Testinfrastruktur auch sehr gut gefahren.»

Der Spezialreiseanbieter Studiosus setzt dagegen aktuell auf 2G. «In immer mehr Ländern verschärfen sich aufgrund der steigenden Corona-Zahlen derzeit wieder die Hygienebestimmungen», begründete der Studienreiseveranstalter unlängst seine Entscheidung. Dies gelte sowohl für die Einreise in die Länder, als auch für Zutrittsbeschränkungen zu Sehenswürdigkeiten, Restaurants oder Geschäften. «Um unseren Gästen eine reibungslose Urlaubsreise gewährleisten zu können, setzt auch Studiosus auf die sogenannte 2G-Regel.» Die Teilnahme an den Reisen ist ab 1. Oktober 2021 nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.

Bereits Anfang Juli teilte der Touristikkonzern Alltours mit, Erwachsene in den konzerneigenen Allsun-Hotels ab Ende Oktober nur noch aufzunehmen, wenn sie über einen Corona-Impfschutz oder einen Genesennachweis verfügen. Der Schritt sei Teil seines umfangreichen Hygiene- und Sicherheitskonzeptes.

Branchenprimus Tui folgt den Vorgaben der Zielgebiete. «Wir erlassen keine eigenen Regeln», sagt ein Firmen-Sprecher. Auch DER Touristik setzt aktuell auf die jeweiligen Landesvorgaben, die in den meisten Fällen die sogenannten 3G-Regel bedeuteten. Das Unternehmen prüft allerdings, ob für ausgewählte Reisearten Angebote nur für geimpfte oder genesene Urlauber gemacht werden.

An Bord vieler Kreuzfahrt-Schiffe dürfen ohnehin nur noch Geimpfte. Tui Cruises bietet im kommenden Winter diverse Kreuzfahrten in warmen Gefilden vorrangig für vollständig geimpfte Urlauber an. Bereits in der noch laufenden Sommersaison gilt das für verschiedene Schiffe von Tui Cruises, auch wegen der Vorgaben der Länder, die angelaufen werden. Hapag-Lloyd Cruises kündigte an, ab Herbst nur noch geimpfte Erwachsene mitzunehmen. Dabei wird der Genesenen-Status analog zum vollständigen Impfschutz betrachtet. Die Rostocker Kreuzfahrt-Reederei Aida Cruises bietet einige Reisen ihres Winterfahrplans ausnahmslos Urlaubern mit Corona-Impfung an.

Unterschiedliche Corona-Vorschriften in verschiedenen Ländern verunsichern Urlauber und bereiten der Branche Kopfzerbrechen. So verlangt beispielsweise Norwegen einen Impf- oder Genesennachweis. Ohne diesen Nachweis ist die Einreise mit Test- und Quarantänepflichten verbunden. Spanien fordert von Urlaubern aus Deutschland eine vollständige Impfung, den Nachweis einer Genesung oder einen negativen Test. Die USA lassen ab November unter anderem EU-Bürger wieder einreisen, aber nur mit einer vollständigen Corona-Impfung.

DRV-Präsident Fiebig fordert möglichst einheitliche Bestimmungen in den Zielgebieten sowie bei der Einreise - wenigstens innerhalb der EU. «Der aktuell existierende Flickenteppich, aber auch die dauernden kurzfristigen Änderungen sorgen nach wie vor für Unsicherheit und führen zu Buchungszurückhaltung.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.