Quarantäne im Urlaub und die Folgen - Bundesrichter verhandeln

| Politik Politik

Pech gehabt? Diese Frage stellen sich seit Beginn der Pandemie immer wieder Arbeitnehmer, wenn sie während ihres Urlaubs in Corona-Quarantäne oder -isolation müssen, ohne Symptome und damit ohne Krankenschein. Doch sind die Urlaubstage damit verloren, oder müssen sie vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden? Die strittige Frage ist nun beim höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt gelandet. Am Dienstag (10.00 Uhr) wird ein Fall aus Nordrhein-Westfalen verhandelt. Ob er auch entschieden wird, ist allerdings offen.

Die Ausgangslage

Es gibt bisher keine gesetzliche Regelung für den Fall, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs als Kontaktperson eines Corona-Infizierten in häusliche Quarantäne müssen oder in Isolation, weil sie positiv getestet, aber ohne Krankheitssymptome sind. Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur, was passiert, wenn jemand im Urlaub krankgeschrieben wird: «Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet», heißt es in Paragraf 9. Urlaub wird also für diese Tage gutgeschrieben - er kann später nachgeholt werden.

Worum es geht

Ob Corona-Quarantäne oder -isolation ohne Symptome trotzdem wie eine Krankschreibung zu behandeln ist, darüber streiten Arbeitsrechtler in Deutschland. Es gebe sehr unterschiedliche, teils entgegengesetzte Gerichtsurteile dazu, sagen Fachleute. Teilweise sogar im gleichen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise seien Gerichte in Köln und Hamm zu unterschiedlichen Entscheidungen gekommen.

Der Fall

Geklagt hat ein Schlosser aus der Region Hamm. Er hatte im Oktober 2020 acht Tage Urlaub. Weil er Kontakt mit einem Covid-19-Infizierten hatte, ordneten die kommunalen Behörden für ihn häusliche Quarantäne an. Der Mann informierte seinen Arbeitgeber darüber und forderte ihn ohne Erfolg auf, ihm die in Quarantäne verbrachten acht Urlaubstage gutzuschreiben. Eine Corona-Infektion hatte er nicht und damit auch keine ärztliche Krankschreibung. Er pocht darauf, seinen Urlaub nachzuholen - schließlich habe die Quarantäne seiner Erholung im Wege gestanden - so wie es bei einer Krankheit auch der Fall gewesen wäre. Kurzum, er konnte seinen Urlaub nicht genießen. Für seinen Arbeitgeber kam die Anwendung des Passus im Bundesurlaubsgesetz jedoch nicht infrage.

Die Entscheidungen der Vorinstanzen

Das Arbeitsgericht wies die Klage des Mannes ab. Das Landesarbeitsgericht Hamm gab ihr statt. In seinem Urteil heißt es: «Die Anordnung einer Quarantäne steht einer freien, selbstbestimmten Gestaltung des Urlaubszeitraumes diametral gegenüber, unabhängig davon, wie der einzelne Betroffene diese persönlich empfindet.»

Entscheidung offen

Die Urlaubsregelung bei Quarantäne ohne Krankenschein beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte in Deutschland. Eines von ihnen hat nach Angaben von Fachleuten bereits den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu angerufen, auch das Landesarbeitsgericht Hamm, das dem Mann eine Urlaubsgutschrift zubilligte, nutzte europarechtliche Argumente. Offen ist, ob das Bundesarbeitsgericht trotzdem direkt entscheidet oder vor seinem Urteil den EuGH einschaltet.

Was derzeit gilt

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind Quarantäne und Isolation derzeit nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern in den Corona-Verordnungen der Länder. In der Regel werde auf die Isolation von nachweislich Infizierten gesetzt, derzeit weniger auf Quarantäne. Laut RKI gab es in der vergangenen Woche im Schnitt täglich rund 50 000 registrierte Corona-Neuinfektionen. Im August seien knapp zehn Prozent der positiv auf Covid-19 Getesteten symptomfrei geblieben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.