Rauchverbot in Österreichs Gastronomie ab 1. November

| Politik Politik

Nach jahrelangem Ringen gilt in Österreichs Gastronomie ab 1. November ein Rauchverbot. Damit wird ein Beschluss des Parlaments umgesetzt, gegen den sich nur die rechte FPÖ gestellt hatte. Das Verbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten.

Davon betroffen sind nicht nur Lokale, sondern alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Feuerwehrfeste, Festzelte, Kinos und Theater. Ausgenommen sind Biergärten. Auch Hotels können in Nebenräumen Raucherareale einrichten, in denen allerdings weder gegessen noch getrunken werden darf.

Raucher, die gegen das Verbot verstoßen, müssen mit Strafen bis zu 1000 Euro rechnen. Die Strafen für Wirte liegen bei 2000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bei 10 000 Euro.

Damit ist ein jahrelanger politischer Zick-Zack-Kurs zu Ende. 2015 hatte die damalige SPÖ-ÖVP-Regierung ein Verbot ab 2018 beschlossen. Die seit Ende 2017 regierende ÖVP-FPÖ-Koalition hatte das Inkrafttreten des Verbots auf Druck der FPÖ verhindert. Nach dem Aus des Bündnisses im Mai signalisierte die ÖVP ihre Bereitschaft, die alte Verbotsregel von 2015 doch noch umzusetzen.

Anlass des Gesetzes ist der hohe Zigarettenkonsum der Österreicher. In der Alpenrepublik greifen im europaweiten Vergleich besonders viele Frauen und Jugendliche zum Tabak. Die Ärztekammer und die Krebshilfe hatten bei einem Volksbegehren mehr als 880 000 Unterschriften für ein Rauchverbot gesammelt. Zuletzt galt die Regelung, dass Gäste in abgetrennten Räumen rauchen dürfen.

Durch das Verbot auch der Shisha-Bars stehen nach Erkenntnissen der Wirtschaftskammer vor allem in Wien viele Lokale vor dem Aus. Betroffen sind nach Angaben aus der Branche in Österreich rund 500 solcher Betriebe mit einigen Tausend Mitarbeitern. Auch die österreichischen Bahnhöfe sollen bis Frühjahr 2020 komplett rauchfreie Zone werden. Bis dahin würden die letzten Raucherbereiche auf den Bahnsteigen und vor den Gebäuden verschwinden, teilte eine Sprecherin der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) mit.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.