Rauchverbot in Österreichs Gastronomie ab 1. November

| Politik Politik

Nach jahrelangem Ringen gilt in Österreichs Gastronomie ab 1. November ein Rauchverbot. Damit wird ein Beschluss des Parlaments umgesetzt, gegen den sich nur die rechte FPÖ gestellt hatte. Das Verbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten.

Davon betroffen sind nicht nur Lokale, sondern alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Feuerwehrfeste, Festzelte, Kinos und Theater. Ausgenommen sind Biergärten. Auch Hotels können in Nebenräumen Raucherareale einrichten, in denen allerdings weder gegessen noch getrunken werden darf.

Raucher, die gegen das Verbot verstoßen, müssen mit Strafen bis zu 1000 Euro rechnen. Die Strafen für Wirte liegen bei 2000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bei 10 000 Euro.

Damit ist ein jahrelanger politischer Zick-Zack-Kurs zu Ende. 2015 hatte die damalige SPÖ-ÖVP-Regierung ein Verbot ab 2018 beschlossen. Die seit Ende 2017 regierende ÖVP-FPÖ-Koalition hatte das Inkrafttreten des Verbots auf Druck der FPÖ verhindert. Nach dem Aus des Bündnisses im Mai signalisierte die ÖVP ihre Bereitschaft, die alte Verbotsregel von 2015 doch noch umzusetzen.

Anlass des Gesetzes ist der hohe Zigarettenkonsum der Österreicher. In der Alpenrepublik greifen im europaweiten Vergleich besonders viele Frauen und Jugendliche zum Tabak. Die Ärztekammer und die Krebshilfe hatten bei einem Volksbegehren mehr als 880 000 Unterschriften für ein Rauchverbot gesammelt. Zuletzt galt die Regelung, dass Gäste in abgetrennten Räumen rauchen dürfen.

Durch das Verbot auch der Shisha-Bars stehen nach Erkenntnissen der Wirtschaftskammer vor allem in Wien viele Lokale vor dem Aus. Betroffen sind nach Angaben aus der Branche in Österreich rund 500 solcher Betriebe mit einigen Tausend Mitarbeitern. Auch die österreichischen Bahnhöfe sollen bis Frühjahr 2020 komplett rauchfreie Zone werden. Bis dahin würden die letzten Raucherbereiche auf den Bahnsteigen und vor den Gebäuden verschwinden, teilte eine Sprecherin der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) mit.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.