Reisewirtschaft: Überarbeitung der EU-Fahrgastrechteverordnung

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Die Überarbeitung der Fahrgastrechteverordnung im Eisenbahnverkehr steht weiterhin auf der europäischen Agenda. Nun hat sich der EU-Verkehrsministerrat dazu auf eine Position verständigt. Ursprünglich geplante Belastungen für Reisebüros und Touristinformationen wurden weitgehend gestrichen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) begrüßen dies ausdrücklich.

Ursprünglich hatten die Pläne der Europäischen Kommission vorgesehen, dass nicht nur Bahnunternehmen, sondern auch Fahrkartenverkäufer nach Reiseantritt u.a. über Verspätungen und Anschlussverbindungen informieren und Hilfeleistungen im Fall von Verspätungen leisten. So zum Beispiel Mahlzeiten anbieten oder für Hotelunterbringung sorgen. Auch war daran gedacht, dass Fahrkartenvermittler ein System zum Beschwerdemanagement einrichten sollten. Der EU-Ministerrat ist jedoch den Forderungen der Reisewirtschaft gefolgt: In seiner Position nimmt er die Fahrkartenvermittler – also Reisebüros und Touristinformationen – von eben diesen Pflichten aus.

Doch die Kuh ist noch nicht vom Eis. Denn nun stehen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Ministerrat an. DRV und DTV fordern, dass das bisher Erreichte nun nicht mehr in Frage gestellt wird. „Der Fahrkartenverkauf ist bereits jetzt wenig rentabel für Reisebüros. Für die typischerweise kleinen und mittelständischen Betriebe wären noch mehr Verpflichtungen nicht zu schultern. Insofern freuen wir uns sehr, dass der EU-Ministerrat unseren Bedenken Rechnung trägt“ sagt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) ergänzt: „Der Verkauf von Bahntickets ist mehr eine Serviceleistung der Touristinformationen gegenüber den Verbrauchern als ein Geschäft. Jede zusätzliche Belastung oder gar drohende Haftungsrisiken würden daher zu einem Rückzug aus dem Fahrkartenverkauf führen. Damit würden vor allem die Reisenden abgestraft“.

Nachbesserungen bei Durchgangsfahrkarten nötig

In einem Detail ist die Position des EU-Ministerrats nicht auf der Linie der Reisewirtschaft. Konkret geht es um so genannte kombinierte Durchgangsfahrkarten. Eine solche liegt vor, wenn ein Vermittler, wie z.B. ein Reisebüro, mehrere getrennte Tickets für eine Strecke bucht, also verschiedene Fahrten nacheinander kombiniert. Wenn dann das Reisebüro nicht darauf hinweist, dass es sich um getrennte Beförderungsverträge handelt, wird die Fahrkarte juristisch so behandelt, als sei es eine Durchgangsfahrtkarte. Wird nun ein Anschluss verpasst, wird das Reisebüro in die Haftung genommen. Der Ministerrat sieht vor, dass der  Fahrkartenpreis erstattet und sogar eine Entschädigung gezahlt werden muss. An dieser Stelle sollte noch nachgebessert werden.

Die Möglichkeit dafür bieten die anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Ministerrat und Parlament. Sie könnten im neuen Jahr beginnen und noch in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte im September 2017 einen Vorschlag zur Revision der EU-Fahrgastrechteverordnung im Eisenbahnverkehr vorgelegt. Er sieht die Verbesserung der Entschädigungsregelungen für Reisende und Erleichterungen für mobilitätseingeschränkte Passagiere vor, nimmt dabei aber auch Fahrkartenverkäufer stärker in die Pflicht. Rund 2100 Reisebüros mit DB-Lizenz gibt es in Deutschland. Zudem verkaufen Reiseveranstalter und Touristinformationen ebenfalls Bahntickets. Das Europäische Parlament hat sich im Herbst 2018 auf eine Position verständigt, dabei die Anliegen der Reisebranche aber nicht berücksichtigt.


 

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