Revision der Pauschalreiserichtlinie: Aktueller Stand und Entwicklungen

| Politik Politik

In einem Webseminar zur Revision der Pauschalreiserichtlinie hat der Deutsche Reiseverband (DRV) über den aktuellen Stand und zu erwartenden Entwicklungen informiert.

Reiserechtsexperte Prof. Dr. Ansgar Staudinger hat sich zur Diskussion um die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie auf Einzelleistungen geäußert – sein Fazit: „Die Absicherung von Einzelleistungen führt zu Überregulierung und zerschießt die gesamte Fülle des Vertragsrechts und ist so auch nicht vorgesehen.“

Er ergänzt: „Wenn jede Einzelleistung zur Pauschalreise werden würde, wo bleibt dann der Vorteil der Pauschalreise?“ Es sei wichtig, die Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv über die Vorteile der Pauschalreise im Buchungsprozess aufzuklären. In Bezug auf die verbundenen Reiseleistung ergänzte Staudinger: „Wenn wir alles, was heute unter die verbundenen Leistungen fällt, zu einer Pauschalreise machen würden, wird das der Untergang der Vermittlerszene sein.“ Das gelte es zu verhindern.

Achim Wehrmann, Hauptgeschäftsführer des DRV, erklärte zu Beginn des Webseminars: „Die Pauschalreise bietet schon heute einen umfassenden Schutz der Reisenden. Keine andere Branche bietet eine solche Absicherung. Weitere Verpflichtungen für die Reiseveranstalter, wie sie der aktuelle Gesetzentwurf der EU-Kommission vorsieht, werden dazu führen, dass immer mehr Kunden ungeschützt verreisen. Denn sicher ist, eine weitere Verschärfung wird zu unvermeidlichen Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen – und damit zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. Das kann so nicht gewollt sein.“

Die Bundespolitik hat sich in wichtigen Kritikpunkten bereits hinter die Industrieposition des DRV und weiterer Verbände der Reisewirtschaft gestellt. Insbesondere die angedachte Drei-Stunden-Regelung sieht auch das Bundesjustizministerium kritisch. Damit würde de facto die verbundene Reiseleistung wegfallen und Reisebüros kämen fast automatisch in die Veranstalterhaftung. Gleichzeitig wird dadurch die Angebotsvielfalt im Markt eingeschränkt – zum Nachteil für Reisebüros und ebenso für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wie sinnvoll ist die Ausweitung des Geltungsbereichs der Pauschalreiserichtlinie auf Einzelleistungen?

Aus Sicht des Reiserechtsexperten Staudinger ist es überhaupt nicht sinnvoll, jede Einzelleistung auf das Absicherungsniveau der Pauschalreise zu ziehen. Er sagt. „Es muss Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen geben. Nur so bleibt die Vielfalt erhalten. Und es gibt in der EU auch keinen Ansatz die Einzelleistung zu etwas anderem zu machen als zu einer Einzelleistung.“ Eine Ausweitung der Absicherung auf alle Einzelleistungen mache weder ökonomisch, noch rechtlich Sinn.

Auf der anderen Seite sieht Prof. Staudinger allerdings die Notwendigkeit, mögliche Schlupflöcher, bei der Buchung über Buchungsplattformen zu schließen. „Hier sei zu überlegen, ab wann eine Buchungsplattform zum Reiseveranstalter wird – mit den entsprechenden Pflichten.“

Wie sieht der Zeitplan zur Revision der Pauschalreiserichtlinie aus?

Für Herbst ist die Lesung im EU-Parlament zur Novellierung vorgesehen – ein Workshop mit Stakeholdern ist angekündigt. Ende November soll dann der Entwurf einer Position des Parlaments vorliegen. Mit einer Verabschiedung ist nicht vor Ende 2025 zu rechnen. Für die Umsetzung in nationales Recht bleiben dann 18 bis 30 Monate. Möglicherweise Ende 2027 ist somit mit einem Inkrafttreten in Deutschland zu rechnen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.