Revision - Tübingen will Verpackungssteuer gerichtlich durchsetzen

| Politik Politik

Die Stadt Tübingen will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zur Verpackungssteuer nicht akzeptieren und geht dagegen in Revision. Das entschied der Gemeinderat am Donnerstagabend und folgte damit der Empfehlung der Verwaltung. Zuständig in der nächsten Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Laut einer Sprecherin der Stadt gab es bei der Abstimmung 25 Ja-Stimmen, 11 Mitglieder stimmten mit Nein, es gab keine Enthaltungen.

Die Verpackungssteuer ist ein Vorzeigeprojekt von Oberbürgermeister Boris Palmer, der wegen eines innerparteilichen Zwists bei den Grünen als unabhängiger Kandidat bei der nächsten Oberbürgermeisterwahl im Herbst antritt. Einen Rausschmiss aus der Partei hat er am vergangenen Wochenende umschifft, doch seine Mitgliedschaft muss er bis Ende 2023 ruhen lassen. So der Kompromiss mit seiner Partei.

Die Stadt Tübingen hatte Ende März mit ihrer Verpackungssteuer einen Dämpfer erhalten: Der VGH erklärte, die Steuer verstoße gegen das Abfallrecht des Bundes. «Die abweichende Auffassung der Stadt Tübingen würde das Tor zur Einführung aller möglichen Verbrauchsteuern durch die Gemeinden eröffnen. Dies sei durch das Grundgesetz aber ausgeschlossen», schrieb das VGH in seiner Urteilsbegründung.

Die Klage der Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale war damit erfolgreich. Die Franchise-Nehmerin des Schnellrestaurants hatte gegen die Verpackungssteuer eine Normenkontrollklage erhoben, um die Satzung für unwirksam erklären zu lassen. Sie berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998, nach dem die von der Stadt Kassel 1991 eingeführte Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen gegen das damals geltende Abfallrecht des Bundes verstieß.

Seit Januar ist in der Universitätsstadt, in der laut Palmer riesige Müllberge entstehen, eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit wird maximal 1,50 Euro kassiert. Das Mehrweggeschirr im Stadtbild ist laut Palmer deutlich präsenter und die öffentlichen Mülleimer vor allem in der Innenstadt sind sichtbar leerer.

Die Kosten der Revision betragen im Falle eines Scheiterns voraussichtlich rund 32 000 Euro, davon etwa 20 000 Euro für die beauftragte Kanzlei, rund 5000 Euro Gerichtskosten und etwa 7000 Euro Erstattung für die gegnerischen Anwälte. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.