Rückerstattungen möglich - Neuregelung der GEMA-Vergütung für Fernsehnutzung im Gastgewerbe

| Politik Politik

Nach einem langjährigen Rechtsstreit zwischen der GEMA und verschiedenen Branchenverbänden, darunter der DEHOGA Bundesverband und der Handelsverband, hat das Oberlandesgericht München neue Regelungen für den Tarif FS (Fernsehsendungen) festgelegt. Diese Entscheidung führt zu einer Entlastung für viele Betriebe im Gastgewerbe, da die Schwellenwerte für die Berechnung der Vergütung zugunsten der Nutzer verschoben wurden. Die GEMA setzt diese Vorgaben bereits rückwirkend zum 1. Januar 2025 um.

Neudefinition von Klein- und Großbildschirmen

Die Höhe der GEMA-Vergütung richtet sich maßgeblich nach der Bildschirmdiagonale der eingesetzten TV-Geräte. Durch das aktuelle Urteil wurden die Kategorien neu definiert. Als Kleinbildfernseher gelten nun Geräte mit einer Bilddiagonale von bis zu 65 Zoll. Erst Bildschirme, die mehr als 65 Zoll aufweisen, werden als Großbildfernseher eingestuft.

Diese Unterscheidung beeinflusst die Berechnungsgrundlage direkt. Bei der ausschließlichen Nutzung von Kleinbildschirmen ist die Anzahl der Fernsehgeräte für die Gebührenhöhe ausschlaggebend. Sobald jedoch mindestens ein Großbildschirm genutzt wird, dient die Raumgröße in Quadratmetern als Basis für die Vergütung. Dies gilt auch für Räume, in denen neben einem großen Gerät noch weitere kleine Monitore vorhanden sind. Aktuell wendet die GEMA eine kostengünstigere Regelung an, falls die Addition von Einzelgeräten teurer wäre als die Raumpauschale, behält sich jedoch eine Prüfung dieser Praxis vor.

Erstattungen für mittlere Gerätegrößen

Bisher berechnete die GEMA für TV-Geräte mit einer Größe von mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll die höheren Sätze für Großgeräte. Da diese Geräte nun offiziell als Kleinbildschirme eingestuft sind, ergibt sich für viele Gastronomen und Hoteliers eine Differenz zu den bereits gezahlten Beiträgen. Betroffene Betriebe können daher ihre Verträge anpassen lassen und Rückzahlungen für den Zeitraum seit Anfang 2025 geltend machen.

Für Zeiträume, die vor dem 1. Januar 2025 liegen, befinden sich der DEHOGA und der Handelsverband Deutschland (HDE) als Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) derzeit noch in Verhandlungen mit der GEMA. Hier bleibt abzuwarten, ob weitere Erstattungen für die Vergangenheit erzielt werden können.

Digitales Verfahren für die Vertragsanpassung

Um die Rückerstattungen zu erhalten, müssen die Betriebe selbst aktiv werden. Die GEMA hat hierfür einen Prozess über ihr Onlineportal eingerichtet. Unter dem Punkt „Meine Verträge“ kann über die Optionen eine Änderung beantragt werden. Als Grund ist im Drop-Down-Menü „Sonstiger Reklamationsgrund“ auszuwählen.

In dem dazugehörigen Textfeld müssen die Nutzer die Anzahl der Bildschirme angeben, die kleiner als 66 Zoll sind. Ein neuer Raumplan muss für diesen Vorgang nicht eingereicht werden. Der Branchenverband DEHOGA empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Anpassung umgehend vorzunehmen, um die finanziellen Rückerstattungen sicherzustellen.

Laut Information der GEMA ist für diesen Prozess kein neuer Raumplan erforderlich. Eine zeitnahe Meldung wird den Mitgliedsunternehmen nahegelegt, um die Ansprüche auf Rückzahlung rechtzeitig zu sichern. Die Anleitung sowie weitere Informationen zu den Änderungen können auf der Website der GEMA unter folgendem Link durchgeführt werden: www.gema.de/umstellung-fs.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe tritt ein neuer Tarifabschluss in Kraft, der Entgelte und Ausbildungsvergütungen schrittweise anhebt. Die Einigung zwischen Dehoga und NGG sorgt für Planungssicherheit bis Mitte 2028.

Kurz vor dem geplanten Start der Verpackungssteuer in der brandenburgischen Stadt Potsdam reißt die Kritik nicht ab. Die CDU-Fraktion im Stadtparlament fordert, die Einführung der Abgabe auf Einwegverpackungen zum 1. Oktober doch noch zurückzunehmen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte vom 22. bis 24. September aus dem Vier-Sterne-Hotel Ruhr Inn in Hattingen. Zu seinem Programm gehören Gespräche mit Bürgern, ein Tourismustermin und eine Ordensverleihung.

Das NRW-Bündnis für gutes Kita- und Schulessen fordert mit einem neuen Positionspapier bessere Standards und verlässliche Strukturen für die Verpflegung in Kitas und Schulen.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.