Rückzahlung der KfW-Kredite: So wird die Novemberhilfe nicht gekürzt

| Politik Politik

Für alle gastgewerblichen Betriebe, die durch Inanspruchnahme der Hilfsprogramme „Überbrückungshilfe 1“, „Novemberhilfe“ oder durch KfW-Kredite die Beihilfegrenze von 800.000 Euro überschreiten, gibt es nun die Möglichkeit, KfW-Kredite zurückzubezahlen, so dass die Novemberhilfe nicht gekürzt wird, das berichtet der DEHOGA.

Da der KfW-Schnellkredit und die Kredite des KfW-Sonderprogramms in Höhe des vollen Darlehensbetrags beihilferechtlich gewertet werden, kann es dazu kommen, dass manchen Betrieben die ihnen zustehenden Zuschüsse gekürzt werden. Das liegt daran, dass sowohl die angesprochenen KfW-Kredite, wie auch die November- und Dezemberhilfe als Beihilfe nach „Bundesregelung Kleinbeihilfe“ gewährt werden und die Summe auf maximal 800.000 Euro je Betrieb begrenzt ist.

Der DEHOGA hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass aufgenommene  KfW-Kredite nun zurückbezahlt werden können und ihr Beihilfewert wieder für nicht zurückzahlbare Zuschüsse wie die Novemberhilfe frei wird.

Auf der Internetseite stellt der Verband dazu relevante Fragen und Antworten dar, die der DEHOGA mit Reinhart Gumlich, Key Account Manager Multiplikatoren der KfW, abgestimmt hat.

Folgende Fragen werden hier beantwortet.

1. Kann ein KfW Schnellkredit mit weiteren Förderkrediten kombiniert werden?

2. Kann ein zweiter KfW Schnellkredit beantragt werden?

3. Kann ein zweiter KfW Kredit des KfW Sonderprogramms beantragt werden?

4.  Kann ein ausgezahlter KfW Schnellkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei?

5. Kann ein ausgezahlter KfW Kredit des KfW Sonderprogramms (z.B. Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre) ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei

6. Wenn der KfW Schnellkredit zurückgegeben wurde, kann dann ein  weiterer KfW Kredit des KfW Sonderprogramms beantragt werden?

7. Kann bei einem KfW Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre, nach Bewilligung die Laufzeit auf unter 6 Jahre verkürzt werden?

Hier zu den Antworten

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.

Einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert.

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

Das Handelsblatt hat eine interne Aufstellung aus dem Finanzministerium, die Sparvorschläge in Höhe von neun Milliarden Euro vorsieht, veröffentlicht. Ganz oben auf der Liste: die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen. Nach Gesprächen mit politisch Verantwortlichen stellt der DEHOGA die Dinge richtig.

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.