Saarland: 2G-plus-Regel ab Donnerstag in Restaurants und Hotels / Discos machen dicht

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Im Saarland gelten von Donnerstag (2.12.) an deutlich strengere Corona-Bestimmungen. Wegen der sich zuspitzenden Pandemie-Lage müssen Musikclubs und Diskotheken schließen, für Ungeimpfte gelten Kontakt- und Zugangsbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum. Geimpfte und Genesene müssen in der Gastronomie und in Sport- und Kultureinrichtungen ein negatives Testergebnis vorweisen, zudem weitet die Landesregierung die Maskenpflicht wieder aus.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sah sich nach dem Bund-Länder-Gespräch in der Kabinettsentscheidung bestätigt. «Was wir heute im Ministerrat im Saarland beschlossen haben, das wird auch Schule machen für ganz Deutschland», sagte er am Dienstagabend. Die Ergebnisse der Beratungen hätten gezeigt, dass man mit den neuen Regelungen «genau auf Kurs» liege. «Es Ungeimpften jetzt schwerer zu machen, sie aus dem gesellschaftlichen Leben weitestgehend auszuschließen, das ist der Kurs, den wir jetzt für ganz Deutschland brauchen, um zu verhindern, dass wir in einen neuen, bundesweiten harten Lockdown kommen», sagte er.

Diskotheken im Saarland müssen wegen Infektionsgefahr schließen

Wegen der sich zuspitzenden Corona-Situation müssen Musikclubs und Diskotheken im Saarland schließen. Darüber hinaus weitet die Landesregierung unter anderem die Maskenpflicht wieder aus und verhängt Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Das beschloss der Ministerrat am Dienstag, wie die Staatskanzlei in Saarbrücken mitteilte. Die neuen Regeln gelten von diesem Donnerstag an (2.12.). Hintergrund dafür sei das erhöhte Infektionsrisiko.

Erst zum kommenden Montag (6.12.) wird im Saarland demnach die 2G-Regelung für den Einzelhandel umgesetzt, wonach nur noch Geimpfte oder Genesene diese Läden betreten dürfen. Ausgenommen davon sind Geschäfte mit Dingen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Mit der Übergangsfrist bekämen die Ladenbetreiber mehr Zeit für die Vorkehrungen gegeben, hieß es.

Für Ungeimpfte gilt künftig im öffentlichen und privaten Raum: Nur noch ein Haushalt plus eine nicht diesem Haushalt angehörige Person dürfen sich treffen. Es gibt aber Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen. Die Regelung 2G-plus (Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen) gilt künftig für Innenbereiche unter anderem von Gastronomie, Hotelbetrieben, körpernahen Dienstleistern, Freizeiteinrichtungen, Sport und Kulturbetrieben.

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