Saarland: 2G-plus-Regel ab Donnerstag in Restaurants und Hotels / Discos machen dicht

| Politik Politik

Im Saarland gelten von Donnerstag (2.12.) an deutlich strengere Corona-Bestimmungen. Wegen der sich zuspitzenden Pandemie-Lage müssen Musikclubs und Diskotheken schließen, für Ungeimpfte gelten Kontakt- und Zugangsbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum. Geimpfte und Genesene müssen in der Gastronomie und in Sport- und Kultureinrichtungen ein negatives Testergebnis vorweisen, zudem weitet die Landesregierung die Maskenpflicht wieder aus.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sah sich nach dem Bund-Länder-Gespräch in der Kabinettsentscheidung bestätigt. «Was wir heute im Ministerrat im Saarland beschlossen haben, das wird auch Schule machen für ganz Deutschland», sagte er am Dienstagabend. Die Ergebnisse der Beratungen hätten gezeigt, dass man mit den neuen Regelungen «genau auf Kurs» liege. «Es Ungeimpften jetzt schwerer zu machen, sie aus dem gesellschaftlichen Leben weitestgehend auszuschließen, das ist der Kurs, den wir jetzt für ganz Deutschland brauchen, um zu verhindern, dass wir in einen neuen, bundesweiten harten Lockdown kommen», sagte er.

Diskotheken im Saarland müssen wegen Infektionsgefahr schließen

Wegen der sich zuspitzenden Corona-Situation müssen Musikclubs und Diskotheken im Saarland schließen. Darüber hinaus weitet die Landesregierung unter anderem die Maskenpflicht wieder aus und verhängt Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Das beschloss der Ministerrat am Dienstag, wie die Staatskanzlei in Saarbrücken mitteilte. Die neuen Regeln gelten von diesem Donnerstag an (2.12.). Hintergrund dafür sei das erhöhte Infektionsrisiko.

Erst zum kommenden Montag (6.12.) wird im Saarland demnach die 2G-Regelung für den Einzelhandel umgesetzt, wonach nur noch Geimpfte oder Genesene diese Läden betreten dürfen. Ausgenommen davon sind Geschäfte mit Dingen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Mit der Übergangsfrist bekämen die Ladenbetreiber mehr Zeit für die Vorkehrungen gegeben, hieß es.

Für Ungeimpfte gilt künftig im öffentlichen und privaten Raum: Nur noch ein Haushalt plus eine nicht diesem Haushalt angehörige Person dürfen sich treffen. Es gibt aber Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen. Die Regelung 2G-plus (Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen) gilt künftig für Innenbereiche unter anderem von Gastronomie, Hotelbetrieben, körpernahen Dienstleistern, Freizeiteinrichtungen, Sport und Kulturbetrieben.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.