Saarland: Viele Corona-Einschränkungen fallen mit 3G-Regel weg

| Politik Politik

Volle Kinosäle, Tanzen in Clubs und Restaurantbesuche ohne Maske und ohne Abstand: All das ist seit Freitag im Saarland wieder möglich. Nach einer neuen Verordnungen der Landesregierung fallen praktisch alle Einschränkungen für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) weg.

Auch am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen gibt es keine Maskenpflicht mehr, wenn alle einen 3G-Nachweis vorlegen. Mit dem neuen «Saarland-Modell Plus» werde «das nächste Kapitel im Umgang mit Corona» aufgeschlagen, hatte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) gesagt.

«Das ist etwas, was wir uns für die Gastronomie und Hotellerie lange gewünscht und zuletzt gefordert haben», sagte der Hauptgeschäftsführer des saarländischen Branchenverbandes Dehoga, Frank C. Hohrath. Jetzt bekämen die Betriebe die Freiheit zurück: Sie könnten selbst verantwortungsbewusst entscheiden, wie sie mit dem Thema umgingen. «Es wird ein Prozess», sagte er. Nach der Verordnung können Tische in Restaurants bei 3G wieder enger gestellt werden, der Mindestabstand ist generell nur noch eine Empfehlung. Manche Gastronomen zeigten sich am Freitag noch verunsichert.

Freude beim Saarländischen Staatstheater: Ab sofort gebe es wieder «Theatergenuss ohne Einschränkungen» wie Abstandsregeln oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. «Wer weiter eine Maske tragen will, kann das natürlich tun. Das kann jeder frei entscheiden», sagte Generalintendant Bodo Busse am Freitag. Eine Rückkehr zur vollen Sitzplatzkapazität sei aus organisatorischen Gründen erst ab dem 9. Oktober möglich. Da seien dann statt der bisher verkauften Tickets für 250 Plätze wieder 875 Plätze verfügbar.

Laut neuer Verordnung sind im Saarland zudem private Kontaktbeschränkungen aufgehoben, Quadratmetervorgaben für zugelassene Besucher und Kunden entfallen. Und: Gästezahlen sind nicht mehr beschränkt. Damit soll in Clubs, Diskotheken und Restaurants auch im Innenraum ein wirtschaftlicher Betrieb wieder möglich werden. Im ÖPNV aber muss weiterhin eine Maske getragen werden, ebenso im Einzelhandel - wenn die Betreiber dort die 3G-Nachweise nicht kontrollieren können. Die neue Freiheit gilt zunächst für 14 Tage.

Kritik kam vom Saarbrücker Pharmazie-Professor Thorsten Lehr. Die weitgehenden Lockerungen kommen seiner Ansicht nach zum «falschen Zeitpunkt». Es sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder steigen. «Die Impfquote ist selbst im Saarland nicht hoch genug.» Die neue Verordnung funktioniere die nächsten zwei Wochen. Aber: «Diese Verordnung wird den Herbst und Winter nicht überstehen», sagte er. «Langfristig wird sie so nicht Bestand haben.»

In Folge sehe er das Problem, dass es schwierig sei, Lockerungen später wieder zurückzunehmen. «Vor allem, weil die Leute müde sind. Deswegen wäre es cleverer gewesen in meinen Augen, das noch ein bisschen zurückzuhalten», sagte der Experte für Corona-Prognosen der Deutschen Presse-Agentur. Er geht davon aus, dass es im Oktober und November im Saarland wieder deutlich steigende Zahlen gibt.

Saar-Regierungschef Hans sagte, das Modell bleibe «eine flexible Steuerungsstrategie». «Sollte sich die Infektionslage deutlich verschlechtern und es die Situation in den Krankenhäusern erfordern, werden wir nicht zögern, das Modell entsprechend anzupassen.»

Das Saarland hatte mit seinem Vorpreschen in einem «Saarland-Modell» in der ersten Version im Frühjahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Es setzte auf Öffnungen durch massenhaftes Testen: So konnten seit dem 6. April Kinos, Theater, Fitnessstudios und die Außengastronomie bei Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltests wieder besucht werden. Die Bundes-Notbremse zwang das Saarland dann aber wegen gestiegener Zahlen ab dem 24. April vorübergehend zurück in den Lockdown.

Die aktuellen Lockerungen hat das Saarland mit einer stabilen Infektionslage und einer hohen Impfquote begründet. Laut Impfdashboard sind im Saarland bislang 71,1 Prozent der Bevölkerung (Stand Freitag) vollständig gegen Corona geimpft. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.