Sachsen-Anhalt: 2G für Restaurants und private Hotelaufenthalte

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Ob in Bus und Bahn oder am Arbeitsplatz - ihren Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Corona-Test müssen die Sachsen-Anhalter griffbereit haben. Von diesem Mittwoch an gilt die 3G-Regel im ÖPNV. Kontrolliert wird aber nur stichprobenartig. Bei den Magdeburger Verkehrsbetrieben sind laut Sprecher Tim Stein die üblichen Teams für Fahrkartenkontrollen unterwegs und fragten teils auch nach den 3G-Nachweisen. Man sei aber auf die Unterstützung von Polizei und Ordnungsamt angewiesen. Stein sagte mit Blick auf die bisherigen Kontrollen zur Maskenpflicht: «Es ist schon festzustellen, dass der Ton rauer wird.»

Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) wies auf die hohe Belastung der Kommunen in der Corona-Pandemie hin. «Das stimmt, dass wir nicht genügend kontrollieren. Man könnte immer mehr kontrollieren. Wir machen das im Rahmen unserer Möglichkeiten, die wir haben.» Es könne aber immer nur um Stichprobenkontrollen gehen.

Das Problem sei aber: «Wir haben kein Personal mehr, was verfügbar ist.» Es solle in der Straßenbahn, auf dem Weihnachtsmarkt, in den Gaststätten, im Sportverein, bei 2G-Veranstaltungen (nur Geimpfte und Genesene) kontrolliert werden. Die Kommunen betreuten wieder das Impfen, die Nachverfolgung der Infektionsketten. «Es ist unmöglich das zu machen mit dem Personal», sagte Trümper.

An diesem Mittwoch tritt auch die neue Corona-Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft. Mit ihr wird das 2G-Zugangsmodell für Innenräume eingeführt. Landesweit dürfen dann nur noch Geimpfte und Genesene in die Innengastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen ab 50 Personen. Die Voraussetzungen gelten auch für private Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und für den organisierten Sportbetrieb wie Vereine und Volksfeste. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.

Weihnachtsmärkte müssen nach den neuen Regeln ein 3G-Konzept umsetzen. Besucher und Besucherinnen müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder aktuell negativ auf das Corona-Virus getestet sind. Auch bei Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistungen gilt 3G.

Unterdessen planen die Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt gemeinsame Schwerpunktkontrolltage mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie das Innenministerium in Magdeburg mitteilte. Die Kommunen seien die originär zuständigen Sicherheits- und Gesundheitsbehörden. Der Fokus werde auf dem Öffentlichen Nahverkehr liegen. Genaue Daten sind noch nicht bekannt.

Die Dessauer Verkehrs GmbH appellierte an die Fahrgäste, die gesetzlich vorgegebenen 3G-Regelungen einzuhalten. Neben dem Tragen einer medizinischen Maske gelte es den gültigen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis mit sich zu führen, um diesen auf Verlangen bei Kontrollen vorzuzeigen, hieß es auf der Internetseite der Verkehrsbetriebe. Die Hallesche Verkehrs AG erklärte zudem, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Testpflicht ausgenommen sind, wenn sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen.

Ein Sprecher des Eisenbahnunternehmens Abellio verwies auf die Beförderungspflicht des Eisenbahnverkehrsunternehmens. Es setze weiter auf regelmäßige Informationen wie mit Durchsagen für Fahrgäste. Bei regulären Fahrkartenkontrollen werde es Stichproben zu 3G geben, «mit Fingerspitzengefühl». Sollte es zu Auseinandersetzungen mit aggressiven Fahrgästen kommen, werde die Bundespolizei gerufen, so wie bisher auch, sagte der Sprecher von Abellio Mitteldeutschland in Halle. (dpa)


 

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