Sachsen führt 2G-System als Optionsmodell ein

| Politik Politik

Sachsen will mit der neuen Corona-Schutzverordnung das sogenannte 2G-System als Optionsmodell einführen. Demnach sollen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Restaurants, Einrichtungen oder Events von bis zu 5000 Menschen erhalten, wenn der Veranstalter das für sich selbst entscheidet, teilte Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) am Dienstag in Dresden mit. Im Gegenzug bestehe die Möglichkeit, Beschränkungen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot aufzuheben. Allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen.

Die Regelung soll für Gäste und Personal gleichermaßen gelten. Unklar ist bisher, ob Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, beim Besuch entsprechender Einrichtungen einen Test benötigen. Das Kabinett in Dresden hatte am Dienstag lediglich Eckpunkte der neuen Schutzverordnung besprochen, die in der kommenden Woche beschlossen werden und dann bis 21. Oktober gelten soll. Zunächst werden die Eckpunkte zur Anhörung freigegeben. Danach sollen die Details feststehen.

 

Insgesamt will Sachsen die bestehende Corona-Verordnung in drei Punkten ändern. Neben der 2G-Option führt man zusätzlich eine «Hospitalisierungsstufe» ein und passt die eigenen Regelungen damit an das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes an. So soll die Vorwarnstufe auch dann in Kraft treten, wenn sieben Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner im Krankenhaus liegen. Die Überlastungsstufe greift bei einem Wert von zwölf Patienten. Aktuell ist man in Sachsen aber weit davon entfernt. Laut Schenk lag der Indikator am Dienstag bei 0,94 - 84 Normalbetten und 32 Intensivbetten waren mit Corona-Patienten belegt.

Ein Betten-Indikator existiert schon in der aktuellen sächsischen Verordnung. Die Vorwarnstufe liegt bei 650 belegten Krankenhausbetten auf Normal- oder 180 auf Intensivstationen. Bei 1300 beziehungsweise 420 ist die Überlastungsstufe erreicht, dann gelten das 2G-System und zusätzliche Kontaktbeschränkungen. Zudem folgen Einschränkungen des Unterrichtes und in Kitas. Sachsen will nun beide Regelungen kombinieren und sich damit für die vierte Pandemiewelle rüsten.

Ein dritter Punkt der neuen Corona-Schutzverordnung betrifft eine Ausnahmeregelung am Tag der Bundestagswahl am 26. September. Im Wahllokal muss eine Maske getragen. Auf eine Kontaktnachverfolgung und einen 3G-Nachweis (geimpft - genesen - getestet) will man aber verzichten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».