Sachsen führt 2G-System als Optionsmodell ein

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Sachsen will mit der neuen Corona-Schutzverordnung das sogenannte 2G-System als Optionsmodell einführen. Demnach sollen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Restaurants, Einrichtungen oder Events von bis zu 5000 Menschen erhalten, wenn der Veranstalter das für sich selbst entscheidet, teilte Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) am Dienstag in Dresden mit. Im Gegenzug bestehe die Möglichkeit, Beschränkungen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot aufzuheben. Allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen.

Die Regelung soll für Gäste und Personal gleichermaßen gelten. Unklar ist bisher, ob Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, beim Besuch entsprechender Einrichtungen einen Test benötigen. Das Kabinett in Dresden hatte am Dienstag lediglich Eckpunkte der neuen Schutzverordnung besprochen, die in der kommenden Woche beschlossen werden und dann bis 21. Oktober gelten soll. Zunächst werden die Eckpunkte zur Anhörung freigegeben. Danach sollen die Details feststehen.

 

Insgesamt will Sachsen die bestehende Corona-Verordnung in drei Punkten ändern. Neben der 2G-Option führt man zusätzlich eine «Hospitalisierungsstufe» ein und passt die eigenen Regelungen damit an das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes an. So soll die Vorwarnstufe auch dann in Kraft treten, wenn sieben Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner im Krankenhaus liegen. Die Überlastungsstufe greift bei einem Wert von zwölf Patienten. Aktuell ist man in Sachsen aber weit davon entfernt. Laut Schenk lag der Indikator am Dienstag bei 0,94 - 84 Normalbetten und 32 Intensivbetten waren mit Corona-Patienten belegt.

Ein Betten-Indikator existiert schon in der aktuellen sächsischen Verordnung. Die Vorwarnstufe liegt bei 650 belegten Krankenhausbetten auf Normal- oder 180 auf Intensivstationen. Bei 1300 beziehungsweise 420 ist die Überlastungsstufe erreicht, dann gelten das 2G-System und zusätzliche Kontaktbeschränkungen. Zudem folgen Einschränkungen des Unterrichtes und in Kitas. Sachsen will nun beide Regelungen kombinieren und sich damit für die vierte Pandemiewelle rüsten.

Ein dritter Punkt der neuen Corona-Schutzverordnung betrifft eine Ausnahmeregelung am Tag der Bundestagswahl am 26. September. Im Wahllokal muss eine Maske getragen. Auf eine Kontaktnachverfolgung und einen 3G-Nachweis (geimpft - genesen - getestet) will man aber verzichten. (dpa)


 

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