Sachsen verschärft Corona-Regeln - 2G in Restaurants

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Nach stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen gelten ab Montag in Sachsen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens strengere Regeln. Mit der 2-G-Regelwird Ungeimpften fortan der Zugang zu Innengastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen verwehrt. Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber einen Test. Die 2G-Regel, wonach nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, gilt auch für Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion, nicht aber für Einzelhandel und Gottesdienste. In Bussen, Bahnen und Taxis sind nun FFP2-Masken Pflicht. Für Schüler reicht aber ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Im Kampf gegen hohe Corona-Infektionszahlen gilt in Sachsen seit Montag in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel. Damit wird Ungeimpften der Zugang etwa zu Innengastronomie und vielen anderen Einrichtungen verwehrt. Erst am Wochenende hatte die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut die Marke von 400 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner übersprungen. Das macht den Freistaat erneut zum negativen Spitzenreiter bundesweit.

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die bis 25. November gilt, ist die 2G-Regel in Gaststätten, Clubs, Bars und Diskotheken sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen Pflicht. Dort haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber einen Test. Beschäftigte sind von der Regelung ausgenommen. Sie können mit Maske und tagesaktuellem Negativ-Test regulär arbeiten. Die 2G-Regel gilt auch für Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion - nicht aber für Einzelhandel und Gottesdienste. Ausnahmen gelten auch für Weihnachtsmärkte und Bergparaden.

Wer Busse, Bahnen oder Taxis nutzt muss fortan eine FFP2-Maske tragen - Schüler dürfen aber auch medizinischen Mund-Nasen-Schutz verwenden. Zudem sollen Arbeitgeber ihren Büro-Mitarbeitern die Möglichkeit anbieten, im Home-Office zu arbeiten. Um Pflegeheime besser zu schützen, wird vom kompletten Personal inklusive externen Dienstleistern ein täglicher Testnachweis verlangt. Schulen und Kindergärten bleiben ungeachtet der Bettenbelegung in den Krankenhäusern regulär geöffnet.

Die Regeln sollen künftig auch strenger kontrollierte werden. In den vergangenen Tagen gab es Kritik, dass dies zu wenig erfolgt sei. Dazu sollen laut Landesregierung zusätzlich in jedem Landkreis sowie in Chemnitz, Dresden und Leipzig mindestens drei Kontrollteams täglich im Einsatz sein.


 

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