Schärfere 2G-Regeln für Gastronomie, Bars, Clubs und Discos in Hamburg in Kraft getreten

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Seit Samstag werden in Hamburg Ungeimpfte in weiten Teilen aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Es gilt nun eine 2G-Pflicht - also Zugang nur für Geimpfte und Genesene - für Gastronomie, Bars, Clubs, Discos, körpernahe Dienstleister, Sport in geschlossenen Räumen sowie Freizeitchöre und Orchester. Für Ungeimpfte sind diese Bereiche demnach nicht mehr zugänglich.

Wesentliche körpernahe Dienstleistungen wie Haareschneiden, Fußpflege und medizinische Behandlungen sind weiterhin unter 3G-Bedingungen möglich. Beim 3G-Modell dürfen auch Ungeimpfte eingelassen werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Keine Verschärfungen gibt es vorerst im Einzelhandel.

Der rot-grüne Senat der Hansestadt hatte schärfere Verbote für Ungeimpfte beschlossen, um eine ähnliche Eskalation der Corona-Pandemie wie im Süden und Osten der Republik zu vermeiden. Die Stadt hatte am Freitag die neue Corona-Verordnung veröffentlicht, mit der die am Dienstag beschlossenen neuen Regeln in Kraft gesetzt werden. (dpa)


 

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