Scharfe DEHOGA-Kritik: Staatliche Einmischung beim Mindestlohn unterlassen

| Politik Politik

Wenn es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, könnte der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf rund 15 Euro steigen. Der DEHOGA kritisiert den Vorstoß scharf.  

Mit der Forderung, den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben, stelle der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum wiederholten Mal die unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission in Frage und entwerte sie letztlich, sagt der DEHOGA. Die Höhe des Mindestlohns dürfe nicht von Politikern in Wahlkampfzeiten instrumentalisiert werden. Politik müsse verlässlich sein. Der DEHOGA lehnt daher die ständige Einmischung der Politik und eine staatliche Lohnfestsetzung ab. Nicht nur die Arbeit der Mindestlohnkommission gelte es zu respektieren, sondern insbesondere auch die Tarifautonomie.

Heil hatte die Mindestlohnkommission in dieser Woche aufgefordert, bei ihrer nächsten Entscheidung über die Mindestlohnhöhe im kommenden Jahr den Referenzwert der Europäischen Mindestlohnrichtlinie von 60 Prozent des Medianlohns im Land zu berücksichtigen. In einem Interview drohte er implizit für den Fall, dass man diesem Vorschlag nicht folgt, ein erneutes Eingreifen des Gesetzgebers an.

Dabei hatte die Große Koalition sich nach der Einführung des 8,50-Euro-Mindestlohns im Jahr 2015 darauf verständigt, dass es keinen politisch festgesetzten Mindestlohn geben sollte. Die Entscheidung über weitere Erhöhungen wurde einer unabhängigen Kommission übertragen. Diese Verabredung wurde mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro bereits einmal gebrochen.

„Die ausgewogene Zusammensetzung der Mindestlohnkommission hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist und dieser gerecht wird. Wir erwarten, dass die Politik die Arbeit der Mindestlohnkommission respektiert“, argumentiert der DEHOGA.

Die von Heil erwähnte EU-Richtlinie enthalte keine feste Vorgabe zur Höhe der Mindestlöhne. Dass Mindestlöhne 60 Prozent des Medianeinkommen betragen sollten, sei lediglich eine mögliche Orientierungsgröße. In Deutschland gelte der fünfthöchste Mindestlohn der EU, so der DEHOGA.

„Eine weitere staatliche Anhebung des Mindestlohns würde für die Mehrzahl unserer Betriebe erneut einen fatalen Druck auf das gesamte Lohngefüge und massive Personalkostensteigerungen verursachen. Wirtschaftliches Arbeiten wird für unsere Betriebe immer schwerer. Bereits jetzt gehören die gestiegenen Personalkosten zu den größten Herausforderungen für unsere Betriebe. So lagen die Arbeitskosten im Gastgewerbe laut Statistischem Bundesamt im 4. Quartal 2023 um 31,1% höher als im 1. Quartal 2022. Das Gastgewerbe hat damit in den letzten Jahren den höchsten Anstieg der Arbeitskosten im Branchenvergleich zu verzeichnen. Fakt ist: Unsere Betriebe sind es, die Arbeitsplätze sichern und neue schaffen. Höhere Löhne müssen dort zunächst einmal erwirtschaftet werden“, schreibt der Verband an seine Mitglieder.

Die Wortmeldung des Bundesarbeitsministers sei rein wahltaktisch motiviert und im Übrigen rechtlich auch nicht zutreffend. Auch der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberspitzenverbands BDA, Steffen Kampeter, der die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission anführt, hat auf die Äußerungen des Ministers in reagiert:

„Das Wahlkampfgetöse des Bundesarbeitsministers um den Mindestlohn und das Tariftreuegesetz schadet dem sozialpartnerschaftlichen Miteinander. ... Wie unabhängig kann eine Kommission sein, wenn Mitglieder der Bundesregierung bestimmte Erwartungen zukünftiger Ergebnisse in Abhängigkeit von Wahlterminen formulieren? Selbstverständlich wird sich die Kommission auch zukünftig an nationale und internationale Vorgaben halten. So gilt dies für die Tariflohnentwicklung genauso wie für den sogenannten Medianlohn. Dies sind aber Orientierungsgrößen, die kein bestimmtes Ergebnis vorgeben. Die Politik tut gut daran, der Kommission den notwendigen Respekt für ihre Arbeit und ihre Unabhängigkeit zu zollen. Ansonsten bedeutet dies de facto das Ende der unabhängigen Mindestlohnkommission.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.