Scholz will Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern

| Politik Politik

Wegen der weiter schwelenden Corona-Krise möchte Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Auszahlung des Kurzarbeitergelds ausweiten.

«Ich will die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern», sagte der Vizekanzler (SPD) der «Bild am Sonntag». Die Corona-Krise werde in den nächsten Wochen ja nicht plötzlich verschwinden. «Unternehmen und Beschäftigte brauchen von der Regierung das klare Signal: Wir gehen mit euch den gesamten Weg durch die Krise, damit niemand auf der Strecke ohne Not entlassen wird.»

Grundsätzlich gilt derzeit eine Befristung für Kurzarbeitergeld auf maximal zwölf Monate. In bestimmten Fällen kann die Bezugsdauer aber bereits jetzt auch auf bis zu 21 Monate verlängert werden. Im Juni hatten sich die Wirtschaftsminister der Länder vor dem Hintergrund der Corona-Krise dafür ausgesprochen, das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern.

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des fehlenden Nettoentgelts - für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Nach sieben Monaten erhöhen sich die Ansprüche noch. Beiträge für die Sozialversicherungen werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, hatte vergangene Woche gesagt: «Kurzarbeit hält die Belegschaften für den Aufschwung zusammen, also sollte sie zielgerichtet da verlängert werden, wo es dann hilft.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.