Schutz vor Betrug - EU-Kommission nimmt Online-Riesen ins Visier

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Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste (digital services act, kurz DSA).

Fokus auf Schutz vor finanziellem Betrug

Die Brüsseler Behörde, die für die Unternehmen ein verpflichtendes Auskunftsersuchen ausgestellt hat, will damit den schutz der nutzer innerhalb der EU stärken. "Dies ist auch ein wichtiger Schritt zum Schutz der nutzer in der gesamten EU", so ein Sprecher der Kommission. Im Fokus der Untersuchung stehen vor allem Betrugsversuche, die finanzielle Schäden verursachen könnten.

Die Kommission will von Apple und Google erfahren, wie sie auf ihren Vertriebsplattformen app store und google play verhindern, dass Kriminelle gefälschte Bank- oder Investment-Apps verbreiten. Bei Microsoft soll es um Anzeigen und Links in der Suchmaschine bing gehen, die zu unseriösen Websites führen.

Auch die Buchungsplattform Booking.com wurde ins Visier genommen. Hier geht es um Betrugsfälle, bei denen sich Kriminelle über die Kommunikationskanäle der Plattform als Hotels oder Reiseanbieter ausgegeben und so Reisende um Geld gebracht haben.

Mögliche Konsequenzen bei mangelnder Kooperation

Die Plattformen müssen die geforderten Informationen innerhalb weniger Wochen liefern. Sollten die Unternehmen dabei unvollständige, irreführende oder falsche Angaben machen, drohen ihnen geldstrafen von der EU-Kommission.

Je nach den gelieferten Antworten könnte die Kommission auch ein offizielles verfahren gegen die Unternehmen einleiten. Ähnliche Ermittlungen laufen bereits gegen die chinesischen Online-Marktplätze temu und aliexpress. In diesen Fällen geht es ebenfalls darum, ob die Plattformen ihre Nutzer ausreichend vor betrügerischen Anbietern schützen. Das DSA-Gesetz sieht vor, dass Online-Plattformen die Identität ihrer Verkäufer kennen und nachvollziehen können müssen. Dies soll im Betrugsfall die Weitergabe relevanter Informationen an die Betroffenen ermöglichen.


 

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