Schutz vor Betrug - EU-Kommission nimmt Online-Riesen ins Visier

| Politik Politik

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste (digital services act, kurz DSA).

Fokus auf Schutz vor finanziellem Betrug

Die Brüsseler Behörde, die für die Unternehmen ein verpflichtendes Auskunftsersuchen ausgestellt hat, will damit den schutz der nutzer innerhalb der EU stärken. "Dies ist auch ein wichtiger Schritt zum Schutz der nutzer in der gesamten EU", so ein Sprecher der Kommission. Im Fokus der Untersuchung stehen vor allem Betrugsversuche, die finanzielle Schäden verursachen könnten.

Die Kommission will von Apple und Google erfahren, wie sie auf ihren Vertriebsplattformen app store und google play verhindern, dass Kriminelle gefälschte Bank- oder Investment-Apps verbreiten. Bei Microsoft soll es um Anzeigen und Links in der Suchmaschine bing gehen, die zu unseriösen Websites führen.

Auch die Buchungsplattform Booking.com wurde ins Visier genommen. Hier geht es um Betrugsfälle, bei denen sich Kriminelle über die Kommunikationskanäle der Plattform als Hotels oder Reiseanbieter ausgegeben und so Reisende um Geld gebracht haben.

Mögliche Konsequenzen bei mangelnder Kooperation

Die Plattformen müssen die geforderten Informationen innerhalb weniger Wochen liefern. Sollten die Unternehmen dabei unvollständige, irreführende oder falsche Angaben machen, drohen ihnen geldstrafen von der EU-Kommission.

Je nach den gelieferten Antworten könnte die Kommission auch ein offizielles verfahren gegen die Unternehmen einleiten. Ähnliche Ermittlungen laufen bereits gegen die chinesischen Online-Marktplätze temu und aliexpress. In diesen Fällen geht es ebenfalls darum, ob die Plattformen ihre Nutzer ausreichend vor betrügerischen Anbietern schützen. Das DSA-Gesetz sieht vor, dass Online-Plattformen die Identität ihrer Verkäufer kennen und nachvollziehen können müssen. Dies soll im Betrugsfall die Weitergabe relevanter Informationen an die Betroffenen ermöglichen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.