Die Schweiz lockert ihre Corona-Regeln bei steigenden Infektionszahlen ab kommendem Montag. Unter anderem dürfen Restaurantterrassen, Kinos und Fitnesszentren ab 19. April wieder öffnen, wie die Regierung am Mittwoch in Bern bekanntgab. Auf den Terrassen gilt Sitz- und Maskenpflicht. Die Masken dürfen nur zum Verzehr abgelegt werden. «Die Zahlen steigen zwar, aber nicht sehr stark», sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Deshalb sei die Regierung bereit, «etwas mehr Risiken einzugehen.»
Restaurants können den Aussenbereich öffnen (Öffnungszeiten: 6.00 - 23.00 Uhr). Es gilt eine Sitzpflicht, es dürfen maximal vier Personen zusammensitzen (Ausnahme: Eltern mit ihren Kindern), und alle müssen ihre Kontaktdaten abgeben. Die Gäste müssen zudem - ausser während der Konsumation - eine Maske tragen. Zum Schutz der Gäste muss zwischen den Tischen ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden oder als Alternative eine Abschrankung angebracht werden. Das Personal trägt immer eine Maske.
Auf die Lockerungen hatten die Wirtschaftsverbände seit Tagen gedrungen. Die Regierung gab den Forderungen nach, obwohl die Zahl der gemeldeten Infektionen weiter steigt. Innerhalb von 14 Tagen wurden pro 100 000 Einwohner fast 303 Infektionen gemeldet (Stand Mittwochmorgen). Am Dienstag waren es fast 297 gewesen. Anders als in Deutschland wird in der Schweiz täglich keine Sieben-, sondern nur eine 14-Tage-Inzidenz ermittelt. Etwa acht Prozent der Bevölkerung waren bis Mittwoch vollständig geimpft.
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Öffnen dürfen ab Montag auch Freizeitbetriebe mit Innenräumen, etwa Innengehege im Zoo oder Gewächshäuser in botanischen Gärten. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Gästen wieder erlaubt, mit bis zu 50 Personen in Innenräumen. Theater und Konzerthäuser dürfen nur ein Drittel ihrer Sitzkapazität anbieten. Universitäten dürfen wieder Präsenzunterricht anbieten. Innen müssen grundsätzlich Abstände eingehalten und Masken getragen werden, außer etwa bei Ausdauertraining in Fitnesszentren oder Chorproben.
Das Bundesamt für Gesundheit hatte ursprünglich vorgesehen, Lockerungsschritte von fünf Richtwerten abhängig zu machen, darunter die Inzidenz, Krankenhauseinweisungen und Intensivbettenbelegung. Nur einer der fünf Richtwerte wurde allerdings erfüllt: Die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 lag unter der definierten Grenze.
Öffnen dürfen ab Montag auch Freizeitbetriebe mit Innenräumen, etwa Innengehege im Zoo oder Gewächshäuser in botanischen Gärten. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Gästen wieder erlaubt, mit bis zu 50 Personen in Innenräumen. Theater und Konzerthäuser dürfen nur ein Drittel ihrer Sitzkapazität anbieten. Universitäten dürfen wieder Präsenzunterricht anbieten. Innen müssen grundsätzlich Abstände eingehalten und Masken getragen werden, außer etwa bei Ausdauertraining in Fitnesszentren oder Chorproben.
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