Schweiz schließt Restaurants bis Ende Februar

| Politik Politik

Trotz deutlich höherer Corona-Infektionszahlen als in Deutschland, bleiben die Schutzmaßnahmen in der Schweiz im Vergleich relativ locker. Zwar schließen die Restaurants jetzt bis Ende Februar, weitergehende Maßnahmen, wie aus anderen Ländern bekannt, wurden nicht getroffen.

Die Regierung verhängte  keine Ausgehbeschränkungen, und vielerorts bleiben die Geschäfte offen. Treffen im Freundeskreis mit bis zu zehn Personen sind auch weiter erlaubt. Viele Skigebiete und Hotels sind geöffnet und sie dürfen hauseigene Gäste in ihren Restaurants bedienen.

Der Verband GastroSuisse schlägt Alarm: Dass der Bundesrat bei seinem […] Entscheid noch keine konkreten Ausfallentschädigungen für die geschlossenen Betriebe ankündigt hat, ist schlimm und hart“, sagt Präsident Casimir Platzer. Im März hat der Bundesrat innerhalb von wenigen Tagen sichergestellt, dass die geschlossenen Betriebe mit genügend Liquidität versorgt werden. "Jetzt, wo viele Betriebe bereits halb ausgeblutet sind, kommt nichts", kritisiert Platzer.

Dem Bundesamt für Gesundheit wurden bis Mittwochmorgen innerhalb von 24 Stunden 4808 Neuinfektionen in der Schweiz und Liechtenstein gemeldet. Das entsprach über 14 Tage knapp 522,8 Fällen pro 100 000 Einwohner. In Deutschland wird die Inzidenz über sieben Tage gemessen und lag bei 127,3.

Die Schweizer Regierung hatte erst am 18. Dezember die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Kinos, Zoos und Kasinos beschlossen. Die Regierung schlägt vor, die Maßnahmen um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Der Beschluss soll aber erst nächste Woche fallen. Was in Schulen und Skigebieten passiert, entscheiden die Kantone. Viele Skigebiete sind offen, darunter im Berner Oberland, im Wallis und in Graubünden. Sie begrenzen lediglich die Zahl der Gäste, die in Seilbahnen befördert werden dürfen.

«Eine Lockerung der Maßnahmen ist momentan nicht möglich», sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Auch Impfungen würden die Maßnahmen zunächst nicht überflüssig machen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.