Schwesig bekräftigt Unterstützung für reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie

| Politik Politik

Foto: © Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung der bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahme aus.

Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern will Entlastung unterstützen

„Das Gastgewerbe ist eine wichtige Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leistet gerade jetzt im Sommer einen unverzichtbaren Beitrag, damit sich unsere Gäste in ihrem Urlaub und auch die Einheimischen wohlfühlen. Vielen Dank an alle, die im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig sind und vollen Einsatz zeigen“, erklärte Schwesig.

Die Ministerpräsidentin forderte, die im Bundeshaushalt eingeplante Mehrwertsteuersenkung auf Speisen gesetzlich festzuschreiben. Mecklenburg-Vorpommern werde diese im Bundesrat unterstützen. Kommunale Verpackungssteuern lehnte Schwesig ab: „Die Gastronomie kann keine weiteren Belastungen vertragen.“

Rückendeckung vom Branchenverband

DEHOGA-Landespräsident Lars Schwarz begrüßte die Haltung der Landesregierung: „Ich danke unserer Ministerpräsidentin für ihre klare Position pro 7% MwSt. auf Speisen. Dies ist ein mitmachendes Signal und stärkt unsere Betriebe nachhaltig. Ob im Altenheim, bei Kita- oder Schulversorgung, ob Landgasthof oder Restaurant – wir sichern damit Betriebe und Arbeitsplätze.“

Fachkräftemangel im Fokus

Neben Steuerfragen ging es auch um die Fachkräftesicherung. Schwesig lobte das DEHOGA-Projekt GastroBurner, das junge Menschen gezielt über Ausbildungsberufe in der Gastronomie informiert. „Die Fachkräftesicherung ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre“, betonte sie. Schwarz unterstrich: „Das Gastgewerbe ist die internationalste Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Ohne diese Mitarbeiter wäre in vielen Betrieben kein Angebot möglich.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.