Schwesig für dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie

| Politik Politik

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dringt auf eine Verlängerung des verringerten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das Jahresende hinaus. «Die Krise ist noch nicht vorbei. Es liegt im Interesse der Branche und auch der Bürgerinnen und Bürger, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz beibehalten wird», sagte Schwesig laut einer am Freitag in Schwerin veröffentlichten Mitteilung.

Der Mehrwertsteuersatz war als Reaktion auf die Umsatzeinbrüche in der Gastronomie während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Nach der bisherigen Regelung gilt der ermäßigte Satz noch bis Ende dieses Jahres. Medienberichten zufolge soll es darüber hinaus keine Verlängerung durch die Bundesregierung geben. Damit würden - wie auf Getränke - dann auch wieder für Speisen 19 Prozent fällig.

Das Gastgewerbe gehöre zu den Branchen, die am härtesten durch die Corona-Pandemie getroffen worden seien, Restaurants und Hotels hätten zeitweise sogar schließen müssen. Zudem habe die Branche nun mit deutlich gestiegenen Energiepreisen und Zurückhaltung der Verbraucher zu kämpfen, begründete Schwesig ihre Forderung. «Der Tourismus und das Gastgewerbe brauchen auch in den nächsten Jahren verlässliche Unterstützung. Deshalb sollte die Mehrwertsteuersenkung dauerhaft sein», sagte Schwesig, forderte zugleich aber eine ganzjährige Beschäftigung im Tourismus und gute Bezahlung der Beschäftigten.

Mit dem Vorschlag renne die Ministerpräsidentin bei der FDP offene Türen ein, betonte FDP-Landes- und Fraktionschef René Domke. Ein dauerhaft ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie schaffe Planungssicherheit und Akzeptanz. «Entlastet werden am Ende die Verbraucher und dadurch kann angesichts des sonst bereits im EU-Ausland zumeist angewandten ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf gastronomische Leistungen ein dauerhafter Wettbewerbsnachteil ausgeglichen werden», sagte Domke. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.