Soforthilfe für Gaskunden: Was Gesetzentwurf und Bericht der Expertenkommission bedeuten

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Das Wirtschaftsministerium hatte in der letzten Woche den Gesetzentwurf für die bereits angekündigte Soforthilfe für Gaskunden veröffentlicht. Alle Gasverbraucher sollen entlastet werden, Haushaltskunden ebenso wie kleine, mittlere und energieintensive Unternehmen. Der Bund soll danach im Dezember einmalig die Kosten der Abschlagszahlungen von Gas- und Fernwärmekunden übernehmen.

Hier soll nun für Gaskunden die für Dezember 2022 vereinbarte Abschlagszahlung als Basis dienen. So sollen die aktuellen, teilweise erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 berücksichtigen. Bei Fernwärme wiederum soll die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll. Die Abrechnung beziehungsweise Gutschrift soll über die Gas- und Fernwärmeversorger erfolgen.

Der Entwurf soll am 2. November im Kabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Hohe Energiekosten: Was die Expertenkommission vorschlägt

Neben einer Einmalzahlung im Dezember und einer Gaspreisbremse ab März empfiehlt die Expertenkommission für Gas und Wärme der Bundesregierung auch einen vorübergehenden Kündigungsschutz für stark belastete Mieterinnen und Mieter. «Mindestens ein halbes Jahr Zeit muss den Mieterhaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen», heißt es in dem 34-seitigen Papier, das die Vorsitzenden der Kommission am Montag an die Bundesregierung in Berlin übergaben. Auch zu Energiesparkampagnen und -beratungen sowie zur Unterstützung der Industrie machen die Fachleute neue Vorschläge. Was die Bundesregierung davon umsetzt, ist allerdings offen.

Der Expertenkommission gehören Fachleute von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Bundestag an. In ihrem vor einigen Wochen veröffentlichten Zwischenbericht hatte die Kommission bereits eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember und eine Gaspreisbremse ab März empfohlen.

Hilfsfonds für Mieter und Vermieter

Die Experten schlagen nun außerdem vor: Damit Vermieterinnen und Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Mieter mit Zahlungen für ihren Energieverbrauch in Verzug geraten, sollen sie eine zinslose sogenannte Liquiditätshilfe bekommen. Das Geld soll aus einem für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen. Mit dessen Mitteln sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.

Einmalzahlung im Dezember

Die Kommission schlägt vor, dass private Haushalte und kleine Firmen im Dezember eine Einmalzahlung bekommen - und zwar auf Basis der Abschlagszahlung aus September 2022. Das soll eine Art finanzielle Brücke sein. Wer mehr als 75 000 Euro im Jahr verdient, soll die Hilfe aber versteuern müssen. Das Wirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch in dieser Woche im Kabinett beschlossen werden soll und davon minimal abweicht: Der Staat soll grundsätzlich die Dezember-Abschlagszahlung übernehmen. Dafür gibt es eine Formel: Die Entlastung soll dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis entsprechen. Das soll gewährleisten, dass die teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres berücksichtigt werden.

Wie die Gaspreisbremse funktionieren könnte

Hier gibt es noch keinen Entwurf der Bundesregierung, sondern nur den Vorschlag der Gaspreisbremsen-Kommission mit zwei Stufen: Ab dem 1. Januar könnte der Gaspreis bereits für große Industrieunternehmen gedrückt werden, das soll etwa 25 000 Firmen in Deutschland betreffen. Privathaushalte und kleine Unternehmen sollen in einem zweiten Schritt ab Frühjahr von gebremsten Preisen profitieren.

Nach den Vorstellungen der Kommission könnte der Gas-Beschaffungspreis großer Unternehmen für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs auf sieben Cent je Kilowattstunde begrenzt werden. Die Firmen müssten die Teilnahme an dem Programm bei ihrem Versorger jedoch anmelden und öffentlich machen. Außerdem sollen sie garantieren, dass der Standort längerfristig erhalten bleibt. Privatleute könnten ein Grundkontingent an Gas für 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen - verbrauchen sie mehr, würde es teurer.

Debatte um den Startpunkt der Preisbremse für Privatleute... 

Vielen ist der von der Kommission vorgeschlagene 1. März zu spät, sie fordern eine Entlastung schon ab 1. Januar. Über diese Frage werde zwischen Kanzleramt, Wirtschafts- und Finanzministerium noch gesprochen, hieß es zuletzt aus der Bundesregierung. DGB-Chefin Yasmin Fahimi und auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält das nicht für nötig: Die Einmalzahlung habe auf die Monate Dezember, Januar und Februar gerechnet «die gleiche, jedenfalls ähnliche Wirkung» wie die geplante spätere Gaspreisbremse, argumentieren beide. Sie sei deswegen nötig, weil die Versorger die Preisbremse nicht schneller umsetzen könnten.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen schlug vor, eine zusätzliche rückwirkende Entlastung zu prüfen. Politik und Versorger bekämen also Zeit bis März, um die Preisbremse auf den Weg zu bringen, dann aber würden die Verbraucher für Januar und Februar Geld zurückbekommen. Auch die Frage, ob die Gaspreisbremse auch auf Heizungen mit Öl oder Holzpellets ausgeweitet wird, ist noch nicht entschieden.

...und um die Preisbremse für Betriebe

Die Dezember-Einmalzahlung werde nicht ausreichen, um energieintensive Handwerksbetriebe bis in den März zu tragen, befürchtet der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer. Es brauche eine «Härtefallbrücke».

Mehr Informationen und Sparanreize

Die Kommission will zudem, dass Verbraucher noch stärker zum Energiesparen angehalten werden - unter anderem mit einer Ausweitung der aktuellen Kampagne der Bundesregierung. Außerdem sollten Verbraucher besser und häufiger über ihren eigenen Gasverbrauch und über den deutschlandweiten Verbrauch informiert werden. Wer sein Sparziel von 20 Prozent übertrifft, sollte eine Einsparprämie bekommen, und zwar besonders Haushalte mit geringem Einkommen, deren Heizkosten der Staat trägt.


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