Spendenaktion: DEHOGA ruft Branche zur Solidarität mit den Hochwasseropfern auf

| Politik Politik

Mit einer deutschlandweiten Spendenaktion ruft der DEHOGA alle Hoteliers, Gastronomen und Partner der Branche zur Solidarität mit den gastgewerblichen Unternehmern auf, die in den Hochwassergebieten von der Flutkatastrophe betroffen sind. Spenden können auf das Konto des Vereins zur Unterstützung der Opfer von Naturkatastrophen DEHOGA e. V. unter dem Stichwort „Flutopferhilfe Gastgewerbe“ geleistet werden:

IBAN: DE58 1005 0000 0013 2222 44, BIC: BELADEBEXXX

Benutzen Sie auch gerne für in Rheinland-Pfalz betroffene Hoteliers und Gastronomen direkt das vom DEHOGA Rheinland-Pfalz eingerichtete Spendenkonto IBAN: DE67 5605 0180 0017 1397 83, Sparkasse RheinNahe, BIC: MALADE51KRE unter dem Stichwort „Kollegen helfen Kollegen“.

„Die einzigartige Hochwasser-Katastrophe droht viele Existenzen zu vernichten und gefährdet Tausende Arbeitsplätze. Es ist bitter, dass die Betriebe kurz nach der Wiedereröffnung nach dem Corona-Lockdown durch diese Naturkatastrophe vor den Trümmern ihrer Existenz stehen. Deshalb benötigen die betroffenen Hoteliers und Gastronomen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen direkte und unbürokratische Hilfe“, erklärte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Aus diesem Grund ruft auch der DEHOGA Bundesverband heute zu einer deutschlandweiten Spendenaktion auf. Jetzt ist die Solidarität der Branche gefordert."

In enger Abstimmung mit den Landesverbänden wird der DEHOGA Bundesverband dafür sorgen, dass die eingegangenen Spenden unverzüglich besonders betroffenen Hoteliers und Gastronomen in den Hochwassergebieten zukommen.

Der DEHOGA begrüßt die bereits angekündigten Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung. Wichtig ist jetzt, dass diese schnell und unbürokratisch umgesetzt werden.

„Die Meldungen der Betroffenen, die oftmals ihre Betriebe in Flussnähe oder in den Altstädten besitzen, sind dramatisch“, so Guido Zöllick. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann dort wieder Gäste empfangen werden können.

Alternative Unterstützungsangebote in Form Inventar und Sachspenden nehmen wir ebenso gerne entgegen und leiten diese direkt an die zuständigen Landesverbände weiter.

„Wir als DEHOGA-Familie wollen alles in unserer Kraft Stehende tun, um die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Unternehmen wirkungsvoll zu unterstützen. Mehr denn je verdienen diese Betriebe den Beistand ihres Verbandes“, sagte Guido Zöllick.

Alle Spender erhalten eine entsprechende Spendenbescheinigung vom bereits zur Hochwasserkatastrophe 2002 gegründeten „Verein zur Unterstützung der Opfer von Naturkatastrophen im DEHOGA“.

Weitere Informationen zur Spendenaktion sind unter der Telefon-Hotline des DEHOGA (030 726252-0) erhältlich.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.