Sternekoch Alexander Herrmann tritt für CSU bei Kommunalwahl an

| Politik Politik

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz, wie der Kulmbacher CSU-Kreisverband der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Alexander Herrmann selbst teilte auf Anfrage mit, dass ihn der oberfränkische Bezirkstagspräsident Henry Schramm (CSU) gefragt habe, ob er bei der Wahl antreten wolle: «Wir kennen uns schon seit vielen Jahren und ich habe sofort Ja gesagt.» Er wolle jedoch nicht «in die große Politik einsteigen», sondern «den regionalen Austausch noch mehr intensivieren». Dafür sei die «konservative Mitte» der richtige Ort.

Herrmann ist in Kulmbach geboren und wuchs im nahegelegenen Wirsberg auf. Dort betreibt er außerdem ein Hotel mit Restaurant. Ebenso gründete er mehrere Restaurants in Nürnberg. Deutschlandweit bekannt wurde der 54-Jährige durch zahlreiche Auftritte in Fernsehkochshows. Unter anderem moderierte er die Sendung «Chefkoch TV – Lecker muss nicht teuer sein» auf RTL.

Spenden an Bayerische Polizeistiftung

Schon in der Vergangenheit hatte sich Alexander Herrmann mehrfach politisch geäußert. Unter anderem kritisierte er die von der damaligen Ampel-Regierung beschlossene Rückkehr zur vollen Mehrwertsteuer im Gastgewerbe ab 2024 und warnte vor einer Pleitewelle in der Gastronomie.

Im Jahr 2023 brachte Herrmann ein Kochbuch namens «Heldenküche» heraus, in dem bayerische Polizistinnen und Polizisten ihr jeweiliges Lieblingsgericht vorstellten. Der Erlös aus dem Verkauf floss teilweise an die Bayerische Polizeistiftung. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lobte das Buch als «kulinarische Entdeckungsreise hinter die Kulissen der Bayerischen Polizei». Im Juli 2024 erhielt der Sternekoch von Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder den Bayerischen Verdienstorden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.