Störerhaftung: Gesetz sorgt weiterhin für Unsicherheit bei Hotspot-Betreibern

| Politik Politik

Störerhaftung: Gesetz sorgt weiterhin für Unsicherheit bei Hotspot-Betreibern

Eigentlich sollte seit zwei Jahren längst klar sein, dass Anbieter offener WLAN-Hotspots nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Hoteliers und Gastronomen fühlen sich sicher. Dass es immer noch große Rechtsunsicherheiten gibt, zeigt eine Umfrage des Wirtschaftsministeriums: Noch immer geben 46 Prozent der WLAN-Nutzer laut einer Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom an, dass das Angebot an offenen WLAN-Netzen nicht ausreiche. Ein Grund für das Dilemma: Hotsport-Betreiber wie Hotels und Restaurants fürchten sich vor den rechtlichen Konsequenzen, falls ihre Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen. Die 2017 in Kraft getretene Reform der Störerhaftung sollte genau das verhindern, allerdings gibt es immer noch viele Unsicherheiten. Die Rechtslage für Hotspot-Betreiber habe sich "in der Praxis insgesamt beruhigt“, allerdings sei bei diesen nur ein "leichtes Durchatmen" zu verspüren, schreibt die Regierung in einem jetzt veröffentlichten Bericht an die Abgeordneten.

Offenbar bemängeln die Provider, dass teilweise unklar bleibe, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich ein Sperranspruch durch Rechteinhaber bestehe oder eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe hier nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen wie das Einrichten eines Passwortschutzes von WLAN-Betreibern ergriffen werden müssten. Außerdem sei es trotz der Reform immer noch zu Abmahnungen seitens der Rechteinhaber gekommen, wie heise.de berichtet.

Klar ist, Inhaber von Urheberrechten dürfen von Hot-Spotbetreibern weder Schadensersatz noch Abmahngebühren verlangen. Im Gegenzug dürfen Rechteinhabern mit Websperren gegen wiederholte Copyright-Verstöße vorgehen. Doch diese Sperrungen erfordern einen hohen Aufwand, der für Kleinbetriebe und private Anbieter unzumutbar sei, erklären die Zugangsvermittler in der Umfrage.

Auch die Rechteinhaber bewerten das Gesetz kritisch. Der Sperranspruch reiche nicht aus und verhindere eine „effektive Rechtsverfolgung“. Außerdem sei der Aufwand zu hoch, um einen Rechtsanspruch zu begründen. Was den Rechteanbietern also vor allem vorschwebt, sind ausgedehnte Sperransprüche. Auch Mahnbescheide wären weiterhin erforderlich, da Rechteinhaber nicht erkennen können, ob es sich beim Inhaber eines Internetanschlusses um den Täter selbst oder den WLAN-Betreiber handele, heißt es weiter.

Trotz der Probleme will die Bundesregierung das Gesetz vorerst nicht anrühren. Die Entwicklung in der Rechtsprechung, wolle man aber weiter beobachten, wie es laut Onlinemagazin computerbase.de heißt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.