Störerhaftung: Gesetz sorgt weiterhin für Unsicherheit bei Hotspot-Betreibern

| Politik Politik

Störerhaftung: Gesetz sorgt weiterhin für Unsicherheit bei Hotspot-Betreibern

Eigentlich sollte seit zwei Jahren längst klar sein, dass Anbieter offener WLAN-Hotspots nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Hoteliers und Gastronomen fühlen sich sicher. Dass es immer noch große Rechtsunsicherheiten gibt, zeigt eine Umfrage des Wirtschaftsministeriums: Noch immer geben 46 Prozent der WLAN-Nutzer laut einer Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom an, dass das Angebot an offenen WLAN-Netzen nicht ausreiche. Ein Grund für das Dilemma: Hotsport-Betreiber wie Hotels und Restaurants fürchten sich vor den rechtlichen Konsequenzen, falls ihre Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen. Die 2017 in Kraft getretene Reform der Störerhaftung sollte genau das verhindern, allerdings gibt es immer noch viele Unsicherheiten. Die Rechtslage für Hotspot-Betreiber habe sich "in der Praxis insgesamt beruhigt“, allerdings sei bei diesen nur ein "leichtes Durchatmen" zu verspüren, schreibt die Regierung in einem jetzt veröffentlichten Bericht an die Abgeordneten.

Offenbar bemängeln die Provider, dass teilweise unklar bleibe, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich ein Sperranspruch durch Rechteinhaber bestehe oder eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe hier nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen wie das Einrichten eines Passwortschutzes von WLAN-Betreibern ergriffen werden müssten. Außerdem sei es trotz der Reform immer noch zu Abmahnungen seitens der Rechteinhaber gekommen, wie heise.de berichtet.

Klar ist, Inhaber von Urheberrechten dürfen von Hot-Spotbetreibern weder Schadensersatz noch Abmahngebühren verlangen. Im Gegenzug dürfen Rechteinhabern mit Websperren gegen wiederholte Copyright-Verstöße vorgehen. Doch diese Sperrungen erfordern einen hohen Aufwand, der für Kleinbetriebe und private Anbieter unzumutbar sei, erklären die Zugangsvermittler in der Umfrage.

Auch die Rechteinhaber bewerten das Gesetz kritisch. Der Sperranspruch reiche nicht aus und verhindere eine „effektive Rechtsverfolgung“. Außerdem sei der Aufwand zu hoch, um einen Rechtsanspruch zu begründen. Was den Rechteanbietern also vor allem vorschwebt, sind ausgedehnte Sperransprüche. Auch Mahnbescheide wären weiterhin erforderlich, da Rechteinhaber nicht erkennen können, ob es sich beim Inhaber eines Internetanschlusses um den Täter selbst oder den WLAN-Betreiber handele, heißt es weiter.

Trotz der Probleme will die Bundesregierung das Gesetz vorerst nicht anrühren. Die Entwicklung in der Rechtsprechung, wolle man aber weiter beobachten, wie es laut Onlinemagazin computerbase.de heißt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.