Störung der Geschäftsgrundlage: Justizministerin will Gewerbemieter in Pandemie stärken

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Justizministerin Christine Lambrecht will durch eine Änderung des Mietrechts Gewerbetreibende, wie Hoteliers und Gastronomen, in der Corona-Krise unterstützen. Die Einschränkung der Nutzung von angemieteten Flächen durch staatliche Beschränkungen bedeute regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis. Der DEHOGA fordert schon lange eine entsprechende Anpassung.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit einer Änderung des Mietrechts Gewerbetreibende in der Corona-Krise unterstützen. «Ihnen fallen häufig Einnahmen weg, wenn sie durch coronabedingte, staatlich angeordnete Beschränkungen die angemieteten Räume gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen», sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Ich möchte gesetzlich klarstellen, dass dies regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeutet.» Dadurch werde die Position des Gewerbemieters gestärkt, «wenn er mit dem Vermieter über eine neue Miet- beziehungsweise Pachthöhe verhandeln möchte».
 

Das würde nicht automatisch einen Anspruch auf Mietminderung bedeuten. «Natürlich müssen immer der Einzelfall und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden», stellte Lambrecht klar. «Notfalls muss gerichtlich festgestellt werden, ob eine Anpassung des Vertrags verlangt werden kann. Damit schnell Rechtssicherheit erzielt wird, möchte ich ebenfalls festschreiben, dass diese Verfahren von den Gerichten beschleunigt behandelt werden.»

Eine solche Regelung sei auch im Sinne der Vermieter, sagte die Ministerin. Viele von ihnen hätten schon jetzt mit ihren Mietern einvernehmliche Lösungen zur Reduzierung der Miete gefunden. «Denn natürlich haben sie mehr davon, wenn sie einen guten Mieter haben, der bleibt und dann im nächsten Jahr auch wieder seine volle Miete bezahlen kann. Es gibt aber eben auch andere Vermieter, die bisher nicht zu Verhandlungen bereit sind», fügte sie hinzu.

Im Kern geht es um die Frage, ob der Mieter einer Immobilie das alleinige Risiko bei der, in diesem Fall, Corona-bedingten Schließung der Geschäftsräume trägt oder ob der Vermieter ebenfalls am Ausgleich der Lasten zu beteiligen ist.

So kritisiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges seit Monaten das mangelnde Entgegenkommen vor allem großer Eigentümer bei in Pachtrückstand geratenen Unternehmern. „Es gibt Verpächter, die kommen ihren Gastronomen und Hoteliers entgegen – häufig gilt: je kleiner, umso vernünftiger und weitsichtiger“, sagte sie. Aber gerade in den Innenstädten sei das die Ausnahme. „Dort bestehen vor allem die großen Verpächter und Immobilienfonds auf 100 Prozent der Pachtzahlung“, berichtet Hartges.

Dabei gehe es um das Überleben der Innenstädte, in denen es nach wie vor häufig gespenstisch aussehe. „Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und einen grundsätzlichen Anspruch auf Pachtminderung aufgrund der Covid-19-Pandemie schaffen. Auf dieser Basis können die Parteien dann verhandeln.“ Es gehe um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächtern und Pächtern, meint Hartges. „Es ist völlig inakzeptabel, wenn allein die Pächter für die Folgen der Krise aufkommen müssen.“

Erstmals hat kürzlich ein Landgericht einem Einzelhändler die Minderung der Miete wegen der Corona-bedingten Schließung gestattet. In Hotellerie und Gastronomie wächst die Hoffnung, dass nun auch andere Gerichte so urteilen könnten. Es gibt aber auch schon konträre Urteile. (Tageskarte berichtete)


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