Stralsund führt Bettensteuer ein

| Politik Politik

Als vierte Stadt in Mecklenburg-Vorpommern führt Stralsund ab September eine Bettensteuer ein. Damit werde ein Bürgerschaftsbeschluss von März umgesetzt, teilte die Stadt am Freitag mit. Betreiber etwa von Hotels oder Pensionen müssen damit künftig fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises an die Stadt zahlen. Die Kosten werden in aller Regel an die Gäste weitergereicht. In Mecklenburg-Vorpommern wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die Bettensteuer bereits in Schwerin, Wismar und Greifswald erhoben.

Die Einnahmen sollen dem städtischen Haushalt zugute kommen und etwa bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten und kulturellen Einrichtungen helfen, hieß es aus Stralsund. Ausnahmen gibt es etwa, wenn Studierende oder Auszubildende durch ihre Ausbildung zu der Übernachtung veranlasst sind. Auch Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen sind ausgenommen.

Die umstrittene Übernachtungssteuer hat nach Angaben der Stadt Schwerin im vergangenen Jahr etwa 660 000 Euro in die Stadtkasse gespült. Die Abgabe wird in der Landeshauptstadt schon seit 2014 erhoben. Die Stadtverwaltung stellte in einer Mitteilung klar, dass die Steuerpflicht auch für Übernachtungen in Ferienwohnungen und Ferienhäusern gilt.

Um möglichen schwarzen Schafen unter den Vermietern auf die Spur zu kommen, habe die Finanzverwaltung jetzt einschlägige Vermittlungsportale aufgefordert, über die Anbieter von Übernachtungen im Stadtgebiet Auskunft zu geben. «Sobald die Daten vorliegen, werden wir prüfen, inwieweit steuerpflichtige Übernachtungen stattgefunden haben, bisher aber noch nicht gemeldet worden sind», kündigte Finanzdezernent Silvio Horn (Unabhängige Bürger) an. Er riet säumigen Anbietern, die Steuererklärungen umgehend nachzuholen. «Die Finanzverwaltung kann in Fällen einer Steuerverkürzung auch Bußgelder verhängen», sagte Horn zur Warnung.

Vor allem in größeren und touristisch gefragten Städten werden Reisende für das Übernachten extra zur Kasse gebeten. Die Hotelbranche steht dem kritisch gegenüber. Doch hatte das Bundesverfassungsgericht im vorigen Jahr nach der Klage von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg die Bettensteuer als rechtens eingestuft. Der Landtag in Bayern hingegen beschloss erst kürzlich das Verbot einer solchen Steuer im Freistaat.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns sieht in der Sondersteuer eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle, um die wachsenden kommunalen Aufgaben auch finanzieren zu können. Tourismusminister Reinhard Meyer (SPD) hingegen hatte mehrfach beklagt, dass die Abgaben nicht zweckgebunden dem Tourismus zugute kommen. Das Land will die Tourismusfinanzierung im Nordosten neu aufstellen und plant dazu ein Tourismusgesetz. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.