Streit um Arbeitszeiten - Arbeitgeberpräsident für Reform

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Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert eine schnelle Reform des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Dulger sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit passt besser in das Zeitalter der Digitalisierung als die strikte tägliche Höchstarbeitszeit. Wir brauchen das in Deutschland jetzt endlich auch.» 

Dulger: Regelungen veraltet

Die Arbeitszeitgesetzgebung in Deutschland stamme aus der Zeit von Telex und Wählscheibe, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Möglichkeiten der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollten voll ausgeschöpft werden. 

«Für einen Dachdecker oder einen Arbeiter am Montageband gibt es so etwas wie Homeoffice nicht. In diesen Bereichen haben wir auch tarifvertragliche Tagesarbeitszeiten», sagte Dulger. «Am liebsten ist es mir, wenn das Arbeitgeber und Gewerkschaften untereinander vereinbaren, und der Gesetzgeber das durch einen passenden rechtlichen Rahmen begleitet. Wichtig dabei ist, dass wir als Sozialpartner weiterhin alle tariflichen Freiheiten behalten, etwa durch Öffnungsklauseln.» Das habe sich in der Vergangenheit sehr bewährt. 

Flexibler arbeiten

«In anderen Jobs wollen Mitarbeiter flexibler sein, vielleicht um 16 Uhr das Kind aus der Kita holen, dann um 20 Uhr noch zwei Mails schreiben – und dann trotzdem am nächsten Morgen um 7 oder 8 Uhr im Büro sein können», sagte Dulger. «Das ist aktuell gesetzlich nicht möglich, weil man die Ruhezeiten dann nicht einhält. Ich möchte, dass der gesetzliche Rahmen auch bei Ruhezeiten mehr Flexibilisierung zulässt, die wir mit unseren Sozialpartnern füllen. Es geht nicht darum, den Achtstundentag zu schleifen und alle täglich 13 Stunden schuften zu lassen. Das ist Unsinn.»

Arbeitszeitgesetz

Das Gesetz sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben - eine Verkürzung auf zehn Stunden ist unter Voraussetzungen möglich etwa in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben oder Gaststätten. Abweichende Regelungen sind auch durch Tarifverträge möglich.

Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. «Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.» Zur konkreten Ausgestaltung solle es einen Dialog mit den Sozialpartnern geben.

Gewerkschaften lehnen Reform ab

Dieser Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz startete in der vergangenen Woche. Die Gewerkschaften lehnen eine Änderung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ab. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte, eine Abschaffung des regulären Achtstundentags gehe an der Realität der Beschäftigten völlig vorbei. Schon heute leisteten die Menschen in Deutschland zahlreiche Überstunden, viele davon unbezahlt. Schon heute vereinbarten die Sozialpartner in Tausenden Tarifverträgen flexible Arbeitszeiten. Das Arbeitszeitgesetz in seiner derzeitigen Form biete dafür ausreichend Spielraum.

In einer im Mai vorgelegten Kurzstudie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung heißt es, das Vorhaben der Bundesregierung würde tägliche Höchstarbeitszeiten von über mehr als zwölf Stunden erlauben - überlange Arbeitszeiten aber gefährdeten die Gesundheit. (dpa)


 

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