Streit um Sterne - Yelp darf bei Online-Bewertungen Auswahl treffen

| Politik Politik

Internet-Bewertungen können über den Erfolg von Unternehmen mit entscheiden. An welche Regeln muss sich ein Bewertungsportal wie Yelp dabei halten? Eine Unternehmerin, die Fitnessstudios im Raum München betreibt, fühlte sich unfair behandelt, weil viele positive Bewertungen für die Gesamtnote unberücksichtigt blieben - und verlor jetzt in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (Az. VI ZR 495/18 u.a.)

Yelp darf demnach seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Der VI. Zivilsenat hob am Dienstag ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf.

Die Einstufung von Bewertungen in «empfohlen» und «nicht empfohlen» durch Yelp sei durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt. «Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen», sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.

Klägerin Renate Holland zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. «Ich bin schon ein bisschen traurig darüber», sagte sie. «Man hätte endlich mal ein bisschen Klarheit schaffen können, aber jetzt geht es leider weiter so.» Die 67 Jahre alte frühere Weltmeisterin im Bodybuilding hatte zur Verhandlung im vergangenen November berichtet, dass ihre Studios unter den Yelp-Bewertungen litten.

Yelp-Anwalt Stephan Zimprich betonte nach dem Urteil, es sei im Interesse der Nutzer, dass nur solche Bewertungen für die Gesamtnote berücksichtigt werden, die als vertrauenswürdig und relevant eingeordnet werden. Die Empfehlungssoftware diene auch dazu, möglicherweise manipulierte und beeinflusste Bewertungen nicht in die Gesamtbewertung einfließen zu lassen.

Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten. Zu vergeben sind ein Stern («Boah, das geht ja mal gar nicht!») bis fünf Sterne («Wow! Besser geht's nicht!»), außerdem kann man einen Text schreiben.

Zu den Auswahlkriterien gehören laut Yelp beispielsweise die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. So sollen Gefälligkeitsbewertungen und Fälschungen aussortiert werden. Es treffe aber auch Beiträge von Kunden, die man nicht gut genug kenne und daher nicht empfehle.

Im Durchschnitt werden nach Yelp-Angaben etwa drei Viertel aller Beiträge als empfohlen eingestuft. Bei Holland erhielt eines ihrer Studios im Februar 2014 auf Grundlage von nur 2 Bewertungen 2,5 Sterne. 74 überwiegend sehr positive Beiträge bleiben unberücksichtigt. Auch Beiträge, die Yelp nicht empfiehlt, können gelesen werden. Dazu muss der Nutzer aber auf der Seite nach unten scrollen und einen Link anklicken. Normalerweise hätte sie 4 bis 4,5 Sterne in jedem Studio, sagte Holland.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte Holland noch Erfolg: Durch das Aussortieren vieler Bewertungen entstehe ein verzerrtes Gesamtbild. Die BGH-Richter argumentierten dagegen, der «unvoreingenommene und verständige Nutzer» erkenne, wie viele Beiträge es zu einem Unternehmen gebe und dass die Grundlage für die Gesamtbewertung nur die von Yelp empfohlenen Beiträge seien.

Florian Dietrich, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland sieht in dem Urteil eine Signalwirkung für die gesamte E-Commerce-Branche, «da es den Betreibern von Bewertungssystemen eine von der Meinungsfreiheit gedeckte, subjektiv gefärbte Darstellung von Bewertungsergebnissen erlaubt».

Der Geschäftsbereichsleiter Digital Law bei EY Law, Stefan Krüger, sieht die Position von Online-Bewertungsportalen durch das Urteil dagegen nicht generell gestärkt, weil es konkret um das Geschäftsmodell von Yelp gegangen sei.

Ein Gutes hat der langwierige Rechtsstreit aus Hollands Sicht dennoch: «Vielleicht ist der User dadurch, dass es jetzt durch die Presse ging, sensibilisiert. Vielleicht schauen sich die Leute, wenn sie auf den ersten Blick nur schlechte Bewertungen sehen, auch den Rest an.» Sie habe sich natürlich einen anderen Ausgang gewünscht - auch im Sinne der Bewerter. «Deren Meinungen und deren Bewertungen werden ja beschnitten», sagte Holland. «Aber das ist jetzt das Ende - leider.» dpa


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.