Strompreis soll auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden

| Politik Politik

Das Kanzleramt hat eine konkrete Obergrenze beim Strompreis für Privathaushalte vorgelegt. Zur Finanzierung der Maßnahme sollen Zufallsgewinne abgeschöpft werden – rückwirkend ab September.

Die Bundesregierung will den Strompreis für Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen ab Beginn des kommenden Jahres auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen. Gelten soll der Deckel für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs, wie aus einer Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervorgeht. "Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet", heißt es in der Beschlussvorlage, die verschiedenen Medien vorliegt.   

Bei Industrieunternehmen sollen die Strompreise für ein Grundkontingent von 70 Prozent des Jahresverbrauchs auf 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. "Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden", heißt es in dem Entwurf weiter.  

Bund will Zufallsgewinne von Stromerzeugern ab September abschöpfen

Die Bundesregierung will zur Mitfinanzierung der geplanten Strompreisbremse «Zufallsgewinne» von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Das geht aus einem Erläuterungspapier der Regierung zu Eckpunkten über ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Strom- und Gaskunden hervor. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Strompreisbremse soll ab Januar greifen.

Die Auswahl der abzuschöpfenden Technologien entspreche den EU-Vorgaben, heißt es. Eingeschlossen seien erneuerbare Energien, Atomenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen seien Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase. Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt.

Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne zum Beispiel haben zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.

Zusätzlich soll es dem Papier zufolge für Unternehmen in den Bereichen Erdöl, Erdgas und Kohle unter bestimmten Voraussetzungen eine Solidaritätsabgabe geben. Es sei von einer geringen Zahl an Verpflichteten auszugehen, so dass die Einnahmen für 2023 und 2024 lediglich auf eine bis drei Milliarden Euro geschätzt werden.

Die Bundesregierung will die Entlastungen für Gas- und Stromkunden über einen «Abwehrschirm» mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanzieren. Laut Papier kostet die Strompreisbremse für Haushalte und kleinere Unternehmen voraussichtlich zwischen 23 Milliarden und 33 Milliarden Euro. Der Mittelbedarf für die industriellen Strompreisbremse werde auf weitere 30 Milliarden bis 36 Milliarden Euro geschätzt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.