Suchtexperten fordern nach Randale in Stuttgart nächtliches Alkoholverkaufsverbot

| Politik Politik

Nach der Stuttgarter Randale-Nacht fordern Suchtexperten ein erneutes nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Südwesten. «Das Verbot ist damals ohne Not eingestellt worden», sagte Christa Niemeier von der Landesstelle für Suchtfragen Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart. Es sei aber hilfreich gewesen, um alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu reduzieren. Außerdem hätten die Polizeieinsätze an den Brennpunkten in der Nähe der Verkaufsstellen zurückgefahren werden können.

In der Nacht zum vergangenen Sonntag waren Hunderte Menschen durch die Einkaufsstraße Stuttgarts gezogen, sie hatten Schaufenster zerstört und Geschäfte geplündert. Viele der rund zwei Dutzend festgenommenen Tatverdächtigen waren nach Polizeiangaben betrunken.

Ein nächtliches Verkaufsverbot von 22.00 Uhr bis 5.00 galt seit 2010 für Supermärkte und Tankstellen, es wurde durch die grün-schwarze Landesregierung Ende 2017 aufgehoben. Dafür können die Kommunen Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen aussprechen, um nächtliche Saufgelage zu verhindern. Allerdings dürfe den Kommunen die Verantwortung für ein Verbot des Alkoholkonsums nicht überlassen werden, sagte Niemeier. «Das ist unrealistisch, die Hürden für ein Verbot sind viel zu hoch», sagte sie.

Nach Angaben des Gemeindetags müssen störende Menschenmengen zum Beispiel aus mehr als 50 Menschen bestehen. Außerdem gilt ein Platz nur dann als Brennpunkt, wenn dort im Jahr mehr als 50 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorkämen. Zudem müssten für ein Alkoholkonsumverbot mehr Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an einem Ort vorliegen als auf vergleichbaren Plätzen im Gemeindegebiet - manche Gemeinden haben laut Verband aber überhaupt keine vergleichbare Fläche, sondern nur einen zentralen Platz.
 

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.