Tanzen ohne Maske und Abstand: Disko-Versuch in Schleswig-Holstein

| Politik Politik

Nach vielen Monaten der Corona-Pandemie haben 300 junge Leute am Samstagabend in der Diskothek «Joy» in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) erstmals wieder ohne Mund-Nasen-Schutz gefeiert. Auf der Tanzfläche war zudem kein Abstand zu wahren. Das «Joy» nimmt neben dem «Horizon» in Oldenburg in Holstein und dem «Bootshaus» in Flensburg an einem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt teil. Dort dürfen jeweils drei Partys veranstaltet werden, zu denen nur Geimpfte, Genesene und Getestete zugelassen sind. «Gestern konnten wir zeigen, dass die Arbeit sich gelohnt hat», sagte Joy-Betreiber Joey Claussen am Sonntag.

Zu den Besuchern gehörte auch Emma. «Endlich ist feiern wieder möglich. Mit viel Aufwand zwar, aber das lohnt sich», sagte die 18-Jährige. «Wenn ich nicht geimpft wäre, wäre ich nicht gekommen», sagt der 21-jährige Christian, «aber so ist es gut, ich fühle mich richtig sicher». Und der 19-jährige Niklas fügt an: «Solange alle Regeln eingehalten werden, ist das sehr, sehr gut und zeigt uns, dass die Menschen eben nicht eingesperrt werden, wie manche behaupten.»

Die Besucher müssen sich zudem viermal auf das Coronavirus nachtesten lassen, um mögliche Infektionswege nachzuvollziehen. Die Nachtestpflicht gilt nicht für Geimpfte und Genesene. Seit Ende Juni dürfen zwar alle Diskotheken im Land wieder öffnen. Allerdings besteht Maskenpflicht, und es sind maximal 125 Personen erlaubt.

Trotz guter Vorbereitung sei die Abwicklung des Einlasses zeitaufwendig gewesen, sagte Claussen. Bei der nächsten Party am 7. August soll noch mehr Personal bereitstehen. Der Aufwand habe sich gelohnt. In allen Gesichtern habe er ein «breites Lächeln» gesehen, als sich die Gäste die Masken abnehmen durften. «Die haben sich gefreut wie die Kinder.»

Auch wenn klar sei, dass es keine einhundertprozentige Sicherheit gebe, hätten alle ein gutes Sicherheitsgefühl gehabt. Wegen des hohen Organisations- und Personalaufwands sei das Pilotprojekt wirtschaftlich kein sehr gutes Geschäft, sagte Claussen. 300 Gäste bedeuten 50 Prozent Auslastung. Es sei aber darum gegangen, zu zeigen, dass Feiern in Diskotheken wieder möglich ist.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.