Tarifabschluss Gastgewerbe NRW

| Politik Politik

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk NRW haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie in Nordrhein-Westfalen geeinigt.

Nach einer Vorweganhebung für Fachkräfte steigen die Löhne bis auf den „Einstiegstarif“ ab dem 1.9.2024 um vier Prozent und in einem zweiten Schritt ab dem 1.6.2025 noch einmal um bis zu 5,80 Prozent. Der Lohneinstieg liegt künftig bei 13,32 Euro und damit 50 Cent über dem ab dem 1.1.25 geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate und beginnt zum 1.6.24. Die Gesamtanhebung beträgt für die Laufzeit im Schnitt 10,27 Prozent.

Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den neuen Ausbildungsjahren, also zum 1.8.2024 und zum 1.8.2025 um jeweils 50 Euro. Sie liegen damit im 3. Ausbildungsjahr bei 1.350 Euro bzw. 1.400 Euro. Die Laufzeit des Ausbildungstarifvertrages beträgt ebenfalls 24 Monate und soll auf gemeinsamen Antrag für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die Gespräche fanden vor dem Hintergrund des noch immer herrschenden hohen Kostendrucks in der Branche und einer zunehmenden Konsumzurückhaltung statt. Die Branche befindet sich im fünften Jahr mit realen zweistelligen Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019. Gleichzeitig trafen die hohen Inflationswerte der vergangenen Monate auch die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie.

„Wir mussten einen Grat finden, der die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Gastgewerbe NRW berücksichtigt, aber auch die Interessen der Beschäftigten nach einer fairen und wertschätzenden Lohnentwicklung. Dieser Tarifkompromiss ist das Ergebnis einer gelebten und respektvollen Tarifpartnerschaft, das von beiden Seiten empfindliche Zugeständnisse erfordert hat. Für die Vitalität, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Branche bei uns in NRW war ein solcher Abschluss notwendig“, beschreiben Isabell Mura, Verhandlungsführerin der NGG NRW und Andreas Büscher, zuständiger Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, die Ergebnisse der aktuellen Tarifrunde.

Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe arbeiten nach letzten Zahlen der Arbeitsagentur 425.000 Beschäftigte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.