Tarifverhandlungen Systemgastronomie: NGG fordert 15 Euro die Stunde Einstiegslohn

| Politik Politik

Am Donnerstag verhandelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erneut mit dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) über die Gehälter der rund 120.000 Beschäftigten bei McDonalds, Burger King, Nordsee, Vapiano und Co. Die NGG fordert unter anderem einen Einstiegslohn von 15 Euro pro Stunde sowie 500 Euro mehr im Monat für alle Beschäftigten ab Tarifgruppe 2. Gewerkschaftsmitglieder sollen darüber hinaus noch eine Bonuszahlung von 500 Euro einmalig bekommen. 

Das erste Angebot der Arbeitgeber wurde abgelehnt. Es sah unter anderem eine Laufzeit von viereinhalb Jahren, eine erste Lohnerhöhung im Januar 2025 und in der untersten Tarifgruppe einen Lohnzuwachs von 1,26 Euro pro Stunde bis Ende der Laufzeit 2028 vor (Tageskarte berichtete).

„Die Beschäftigten waren zu Recht entsetzt. Sie haben das Gefühl, dass ihre Arbeitgeber keine Vorstellung davon haben, was es für das eigene Leben wirklich bedeutet, wenn man mit Gehältern knapp über dem Mindestlohn haushalten muss.“, sagt Mark Baumeister, Verhandlungsführer der NGG. Die untersten drei Tarifgruppen in der Systemgastronomie verdienen aktuell lediglich 20 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn.

„Es geht auch um Respekt. Die Beschäftigten arbeiten hart. Sie erwarten, dass ihre Arbeitgeber in der nächsten Verhandlung ein Angebot vorlegen, dass das abbildet. Wir sind gerne zu konstruktiven Verhandlungen bereit. Unter Wert werden sich die Beschäftigten aber keinesfalls verkaufen.“, erklärt Baumeister die Stimmung in den Betrieben. Die NGG hofft auf konstruktive Gespräche beim zweiten Verhandlungstermin. Baumeister: „Eine gute und zeitnahe Einigung ist im Sinne aller. Notfalls sind wir aber auch bereit zu streiken.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.