Thomas-Cook-Kunden sollen Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden

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Das Justizministerium hat Pauschalreise-Kunden der insolventen Thomas Cook aufgefordert, ihre Ansprüche nicht nur bei der Versicherung, sondern auch beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das sei Voraussetzung dafür, das versprochene Geld vom Bund zu erhalten, teilte das Ministerium am Freitag mit. Die Bundesregierunghatte entschieden, für die Schäden der Reisenden einzuspringen, die von der Zurich Versicherung nicht beglichen werden. Da die Versicherungssumme nicht für den Gesamtschaden ausreicht, zahlt die Versicherung nur 17,5 Prozent.

Wie die Verbraucher an das Geld vom Staat kommen sollen, ist allerdings weiter offen. In den kommenden Wochen werde die Bundesregierung über ein einfaches und für die Reisenden kostenfreies Verfahren informieren, erklärte das Ministerium.

Entschädigt werden vor allem Kunden, die ihre Reise nicht antreten konnten, aber schon ganz oder teilweise bezahlt hatten. Zurich geht davon aus, dass sich die meisten betroffenen Pauschalreisenden bereits an den Schadenabwickler Kaera gewandt haben. Nach vorläufigen Berechnungen des Versicherers liegt die Schadenssumme mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro. Die Versicherung zieht von den 110 Millionen außerdem noch 59,6 Millionen Euro ab, die sie bereits für die Rückreisen von etwa 140 000 Urlaubern aufgewendet hat. Dieses Vorgehen ist allerdings umstritten. (dpa)


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