Thüringen: Bars und Clubs dürfen öffnen / Bald kein 3G mehr im Biergarten

| Politik Politik

Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage wegen der Corona-Pandemie dürfen Clubs, Bars und Diskotheken in Thüringen wieder öffnen. Auch Demonstrationszüge sind nach den neuen Regeln wieder erlaubt. Hintergrund ist, dass ein Landtagsbeschluss, mit dem im November vergangenen Jahres eine «konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung» von Covid-19 festgestellt wurde, am Donnerstag ausgelaufen ist.

Damit gelten seit Freitag an weniger strenge Regeln in Thüringen. So sind nun auch wieder Volksfeste und Frühlingsmärkte möglich, Festivals können unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.

In Bars gilt nun die 3G-Regel. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Menschen sowie jene, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können. In Freizeitparks oder Indoorspielplätzen gilt 2G - nur Geimpfte oder Genesene kommen rein. In Clubs, Diskotheken, Bordellen oder Swingerclubs kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein, die zusätzlich einen negativen Test zeigen können oder deren Immunisierung noch nicht lange zurückliegt.

Die bisherigen Hotspot-Regeln entfallen. Damit kehrt auch der Landkreis Eichsfeld zu den landesweit geltenden Regeln zurück. Das Eichsfeld galt nach dem älteren Warnstufensystem noch als Corona-Hotspot und musste strengere Maßnahmen umsetzen als andere Landkreise. Diese Hotspot-Regeln gibt es aber nach dem Auslaufen der epidemischen Lage nicht mehr

Bald kein 3G mehr im Außenbereich von Gaststätten

Im Außenbereich von Gaststätten soll es in Thüringen bald keine 3G-Regel mehr geben. Das geht aus einem Entwurf für die neue Corona-Verordnung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Demnach muss kein Nachweis für eine Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis mehr gezeigt werden - es gelten aber Abstand und Maskenpflicht, außer am Tisch. In geschlossenen Räumen von Gaststätten bleibt es bei der 3G-Regelung. Dort müssen Gäste, die weder geimpft noch genesen sind, also einen negativen Test vorzeigen. Die neuen Regeln sollen ab 1. März gelten.

Die gelockerten Maßnahmen sehen noch weitere Erleichterungen für Menschen vor, die keinen Immunschutz gegen das Coronavirus haben. Sie sollen sich künftig in Gruppen von bis zu zehn Menschen treffen dürfen. Für Geimpfte und Genesene gibt es schon jetzt keine solche Kontaktbeschränkungen mehr.

Änderungen sind auch im Einzelhandel geplant. Bisher galt noch eine Vorgabe, wonach nur ein Mensch pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft sein durfte. Diese Regel soll nun gestrichen werden.

Veranstaltungen können in Thüringen künftig wieder in größeren Dimensionen geplant werden - auch in geschlossenen Räumen. Dem Entwurf zufolge soll für Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern 3G gelten. Wenn es mehr Besucher werden, soll 2G plus gelten - dann kommen also nur noch Geimpfte und Genesene mit negativem Test oder Booster-Impfung rein. Die Höchstgrenze der Besucherzahl liegt bei 6000.

Bei kleineren Veranstaltungen im Freien ist gar keine G-Regel mehr geplant. Allerdings sollen die Besucher bei einer Teilnehmerzahl bis zu 500 eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Sind es mehr Besucher, soll 2G gelten. Bis zu 25 000 Besucher sollen erlaubt sein.

Die geplante Verordnung enthält aber auch noch einen Schutzmechanismus für das Gesundheitssystem: Wenn in einer Region die Hospitalisierungsinzidenz über 12 liegt und zugleich landesweit die Intensivbetten zu mehr als 12 Prozent mit Covid-19-Patienten belegt sind, rutscht die betroffene Region in eine Infektionsstufe, in der strengere Regeln gelten sollen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.