Hunderte Gastronomen klagen in Deutschland gegen die Herausgabe der Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen, die dann auf der Online-Plattform „Topf Secret“ veröffentlicht werden sollen. Jetzt wies das Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen zweier Restaurantbetreiber ab. Behörden müssen Hygiene-Kontrollergebnisse dort nun herausgeben. Die zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburgs sind die ersten Urteile im sogenannten Hauptsacheverfahren.
Anfang des Jahres hat die Initiative FragDenStaat gemeinsam mit der Organisation foodwatch die umstrittene Online-Plattform „Topf Secret“ ins Leben gerufen, mit deren Hilfe Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben abfragen können. Dagegen weden sich zahlreiche Gastronomen vor Gericht. Die Klagen der Restaurantbetreiber in Augsburg seien jedoch „nicht begründet“, erklärte, laut foodwatch, das Augsburger Verwaltungsgericht. Dem Bürger stehe „ein Anspruch“ auf „Informationserteilung gemäß Verbraucherinformationsgesetz zu“, es gebe auch keine „verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen die Regelungen des Gesetzes.
Auf der Online-Plattform „Topf Secret“ haben 15.000 Bürger bei den zuständigen Behörden Hygiene-Berichte von 26.000 Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben beantragt und teilweise auch veröffentlicht.
Der DEHOGA Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisiert „Topf Secret“ scharf: „Die Macher müssen respektieren, dass durch Veröffentlichungen der Kontrollberichte unternehmerische Existenzen gefährdet werden können“, sagte der Verband. „Wir werden nicht zulassen, dass ‚Topf Secret‘ die Grundrechte der Unternehmer außer Acht lässt“, kündigt kündigte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges vor wenigen Wochen an. „Auch Foodwatch hat sich an rechtsstaatliche Prinzipien zu halten. Es bedarf dringend einer höchstrichterlichen Klärung und einer gesetzlichen Klarstellung.“