Totales Rauchverbot: „Rückfall in die „Verbieteritis“ 

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Mit „Sorge und großem Befremden“ hat der DEHOGA Baden-Württemberg die Pläne von Landes-Sozialminister Manfred Lucha (Bündnis90/Die Grünen) zur Kenntnis genommen, ein totales Rauchverbot in der Gastronomie einzuführen. Im Südwesten gilt ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie mit Ausnahmen.

„Der Nichtraucherschutz in Baden-Württembergs Gastronomie funktioniert. Seit Inkrafttreten des Landesnichtraucherschutzgesetzes im Jahr 2009 gibt es praktisch keine Beschwerden von nichtrauchenden Gästen mehr – essen in rauchfreier Atmosphäre ist längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Damit erfüllt das Gesetz seinen Zweck. Es sorgt dafür, dass mit dem richtigen Schutzniveau die Balance zwischen Nichtraucherschutz und individueller bzw. unternehmerischer Freiheit gewahrt bleibt. Es gibt keinen Anlass für neue Verbote zu Lasten der Gastronomie“, erklärt DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt.


In Baden-Württemberg gilt ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie, das allerdings Ausnahmen für Raucher-Nebenräume sowie für Einraum-Raucherlokale mit eingeschränktem Speisenangebot zulässt. Auch Diskotheken dürfen einen Raucher-Nebenraum anbieten, wenn sie keine minderjährigen Gäste einlassen. Minister Lucha will nun alle Ausnahmen streichen. Im SWR-Interview hat der Minister zudem angedeutet, dass er nicht nur Gasthaus-Nebenräume, Diskotheken, Raucherlokale und Festzelte im Visier hat. Auch in Bezug auf ein Rauchverbot in der Außengastronomie dürfe es keine „Denkverbote“ geben. Ein Rauchverbot in der Außengastronomie wäre einmalig in Deutschland und müsste logischerweise für Straßenfesten mit Bewirtung gelten.
Ein totales Rauchverbot in der Gastronomie würde nach Einschätzung des DEHOGA nicht nur die etwa 300 bis 400 reinen Raucherlokale im Land unmittelbar in ihrer Existenz bedrohen, sondern hätte darüber hinaus auch negative wirtschaftliche Folgen für Betriebe, die einen Nebenraum für rauchende Gäste oder Plätze im Freien anbieten. Hinzu kommt das Problem des Ausweichens der Raucher in den öffentlichen Raum: „Wenn die Gastronomie rauchenden Gästen keine Räume mehr anbieten darf, werden diese vor den Betrieben, auf der Straße, rauchen. Vor allem am späteren Abend sind dann Anwohnerbeschwerden vorprogrammiert“, betont Fritz Engelhardt.

In einem Schreiben an Sozialminister Lucha sowie an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen im Landtag von Bündnis90/Die Grünen und CDU erläutert der Verband seine Kritik an den Verbotsplänen. „Es geht uns nicht um die Verteidigung des Rauchens, sondern um ein Mindestmaß an Freiheit für Unternehmer, die auch rauchenden Gästen guten Service bieten wollen“, betont Fritz Engelhardt.


 

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