Tourismuswirtschaft fordert Nachbesserung an Coronahilfe-Notpaket

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Die Deutsche Tourismuswirtschaft hat sich in Zusammenhang mit dem am gestrigen Mittwoch verabschiedeten Corona Nothilfeprogramm (Tageskarte berichtete) mit einem energischen Appell an die Bundeskanzlerin, sowie die Bundesministerin für Justiz und Verbrauchschutz, den Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Bundesminister für Wirtschaft und Energie und den Bundesfinanzminister gewandt, um für die Branche notwendige Nachbesserungen am Nothilfefonds der Bundesregierung zu fordern.

Die Tourismuswirtschaft begrüßt in dem Schreiben zwar die bisher verabschiedeten Maßnahmen der Bundesregierung. Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, nach dem auf Grund der Coronakrise nach Möglichkeit keine Unternehmen und Arbeitsplätze verloren gehen sollen, müssen weitere Maßnahmen schnellstmöglich getroffen werden.

In dem Schreiben an die Bundeskanzlerin mahnt die Branche an, dass insbesondere der touristische Mittelstand mit zwischen 11 und 249 Mitarbeitern von keiner der Hilfsmaßnahmen ausgenommen werden darf. Denn gerade diese Unternehmen würden im Nachgang der Krise gebraucht und maßgeblich helfen, schnellstmöglich wieder zum Normalzustand zurückzukehren. Diese „Regelungslücke“ im Nothilfepaket für Unternehmen mit 11 – 249 Arbeitnehmern müsse dringend geschlossen werden, so das gemeinsame Branchenbegehren.

Außerdem müssen Liquiditätshilfemaßnahmen, die mit Hilfe der KFW-Kredite erfolgen sollen, auf eine staatliche Haftungsfreistellung von nahezu 100% gehoben werden. Denn häufig scheitert die Kreditvergabe an schlechten Branchenratings und den unsicheren Fortführungsaussichten der Branche und damit an der mangelnden Bereitschaft der Banken anteilig Kreditrisiken zu übernehmen.

Aufgrund der erheblichen Engpässe in der Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitergeld und um die Auswirkungen auf die massiv angespannte Liquiditätslage abzumildern, sollten umgehend unbürokratische Abschlagzahlungen schon Ende März/Anfang April geleistet werden.

Letztlich hält es die Branche darüber hinaus für zwingend notwendig, den Barauszahlungsanspruch der Kundengelder bei gebuchten Reisen durch eine Gutscheinlösung oder eine Notfonds-Lösung zu ersetzen, um Liquidität in den durch die Krise angeschlagenen Unternehmen zu halten.

Zu den Veranlassungsgründen:

Es kommt ergänzend hinzu, dass sich die Tourismusbranche in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg befindet, da nunmehr seit mehr als 4 Wochen die schon gebuchten Reisen der Zukunft rückabgewickelt werden. Dazu kommt die Tatsache, dass das Neugeschäft in allen Bereichen der Branche momentan komplett zum Erliegen gekommen ist. Dies wiederum in Verbindung mit der Gegebenheit, dass in der Vergangenheit abgesagte Reisen nicht nachgeholt werden können – wie beispielsweise der Kauf eines Autos -  belastet die vielfältige Tourismuswirtschaft, vom Reisebüro, über Reiseveranstalter, Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltungszentren und Mobilitätsanbieter wie beispielsweise Busunternehmen oder Airlines im Vergleich zur Gesamtwirtschaft in ungekanntem und unvergleichlichem Ausmaß.


 

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