Tourismuswirtschaft fordert Nachbesserung an Coronahilfe-Notpaket

| Politik Politik

Die Deutsche Tourismuswirtschaft hat sich in Zusammenhang mit dem am gestrigen Mittwoch verabschiedeten Corona Nothilfeprogramm (Tageskarte berichtete) mit einem energischen Appell an die Bundeskanzlerin, sowie die Bundesministerin für Justiz und Verbrauchschutz, den Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Bundesminister für Wirtschaft und Energie und den Bundesfinanzminister gewandt, um für die Branche notwendige Nachbesserungen am Nothilfefonds der Bundesregierung zu fordern.

Die Tourismuswirtschaft begrüßt in dem Schreiben zwar die bisher verabschiedeten Maßnahmen der Bundesregierung. Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, nach dem auf Grund der Coronakrise nach Möglichkeit keine Unternehmen und Arbeitsplätze verloren gehen sollen, müssen weitere Maßnahmen schnellstmöglich getroffen werden.

In dem Schreiben an die Bundeskanzlerin mahnt die Branche an, dass insbesondere der touristische Mittelstand mit zwischen 11 und 249 Mitarbeitern von keiner der Hilfsmaßnahmen ausgenommen werden darf. Denn gerade diese Unternehmen würden im Nachgang der Krise gebraucht und maßgeblich helfen, schnellstmöglich wieder zum Normalzustand zurückzukehren. Diese „Regelungslücke“ im Nothilfepaket für Unternehmen mit 11 – 249 Arbeitnehmern müsse dringend geschlossen werden, so das gemeinsame Branchenbegehren.

Außerdem müssen Liquiditätshilfemaßnahmen, die mit Hilfe der KFW-Kredite erfolgen sollen, auf eine staatliche Haftungsfreistellung von nahezu 100% gehoben werden. Denn häufig scheitert die Kreditvergabe an schlechten Branchenratings und den unsicheren Fortführungsaussichten der Branche und damit an der mangelnden Bereitschaft der Banken anteilig Kreditrisiken zu übernehmen.

Aufgrund der erheblichen Engpässe in der Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitergeld und um die Auswirkungen auf die massiv angespannte Liquiditätslage abzumildern, sollten umgehend unbürokratische Abschlagzahlungen schon Ende März/Anfang April geleistet werden.

Letztlich hält es die Branche darüber hinaus für zwingend notwendig, den Barauszahlungsanspruch der Kundengelder bei gebuchten Reisen durch eine Gutscheinlösung oder eine Notfonds-Lösung zu ersetzen, um Liquidität in den durch die Krise angeschlagenen Unternehmen zu halten.

Zu den Veranlassungsgründen:

Es kommt ergänzend hinzu, dass sich die Tourismusbranche in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg befindet, da nunmehr seit mehr als 4 Wochen die schon gebuchten Reisen der Zukunft rückabgewickelt werden. Dazu kommt die Tatsache, dass das Neugeschäft in allen Bereichen der Branche momentan komplett zum Erliegen gekommen ist. Dies wiederum in Verbindung mit der Gegebenheit, dass in der Vergangenheit abgesagte Reisen nicht nachgeholt werden können – wie beispielsweise der Kauf eines Autos -  belastet die vielfältige Tourismuswirtschaft, vom Reisebüro, über Reiseveranstalter, Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltungszentren und Mobilitätsanbieter wie beispielsweise Busunternehmen oder Airlines im Vergleich zur Gesamtwirtschaft in ungekanntem und unvergleichlichem Ausmaß.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.