Über Bundesrat: Bayern will dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomie

| Politik Politik

Bayern setzt sich im Bundesrat für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie ein. Am Donnerstag will der Freistaat einen entsprechenden Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates einbringen.

«Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll dabei nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke gelten, damit Festwirte in gleicher Weise von der Steuersenkung profitieren können», sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) in München. Durch die dauerhafte Senkung erhielten die Gastronomen in Deutschland zudem mehr Chancengleichheit mit ihrer Konkurrenz im benachbarten Ausland.

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wurde im Sommer gesenkt. Diese Regelung ist Teil des zeitlich begrenzten Corona-Hilfspakets.

«Eine Umsatzsteuer-Belastung mit dem Regelsatz von 19 Prozent ab 1. Juli 2021 wäre in dieser Situation für die Betriebe nicht zu schultern und dürfte für viele Betroffene das endgültige Aus bedeuten», heißt es im Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Begründet wird dies damit, dass die Branche durch den aktuellen Teil-Lockdown erneut «enorme Umsatzeinbußen» erlitten habe und die Infektionslage einen normalen Gaststättenbetrieb «auch auf weitere Sicht kaum möglich» mache.

Vor wenigen Tagen hatte bereits CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gefordert, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie dauerhaft beizubehalten. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.