Überbrückungshilfe III: Änderungsanträge ab sofort möglich

| Politik Politik

Ab sofort können zur Überbrückungshilfe III Änderungsanträge gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt hatten, erhalten damit die Möglichkeit, neue Leistungen, wie den Eigenkapitalzuschuss oder die Anhebung der Fixkostenerstattung, zu beantragen, die zum Zeitpunkt eines Erstantrags noch nicht zur Verfügung standen.

Dabei ist zu beachten, dass ein Änderungsantrag nur gestellt werden, wenn über den Erstantrag bereits staatlicherseits entschieden wurde.

Mit der Überbrückungshilfe III werden in der Corona-Krise betriebliche Fixkosten bezuschusst. Je nach Fall sind aber auch Investitionen in die Ausstattung oder in Digitalisierungsprojekte staatlich unterstützt. Eine Liste die vom DEHOGA Bundesverband und diversen DEHOGA Landesverbänden in Mitgliederrundschreiben verbreitet wurde, benennt die förderfähigen Maßnahmen. (Tageskarte berichtete)

Wichtigste Neuerung ist der Eigenkapitalzuschuss. Die neue Hilfe ist eine Reaktion darauf, dass viele Firmen ihre finanziellen Reserven aufgebraucht haben. Der Zuschuss soll zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt werden - auf Basis der bestehenden Plattform, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten.

Für Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent innerhalb des Zeitraums von November 2020 bis Juni 2021 werden folgende Aufschläge auf die Überbrückungshilfe III im jeweiligen Monat des Erreichens der Schwelle gewährt:

  • 25 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in drei Monaten,  
  • 35 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in vier Monaten,
  • 40 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in fünf oder mehr Monaten.
  • Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent

1. und 2. Monat: Kein Zuschlag

3. Monat: 25 Prozent

4. Monat: 35 Prozent

5. und jeder weitere Monat: 40 Prozent

Dabei müssen die entsprechenden Monate nicht unmittelbar aufeinander folgen. Es werden nur Monate berücksichtigt, für die Überbrückungshilfe III beantragt wurde. Entscheidend ist aber, ob Unternehmen sich bei der Beantragung auf die Fixkostenregelung oder auf die Kleinbeihilferegelung stützen. Hiervon hängt die Höhe der Hilfen am Ende ab. Der DEHOGA Bayern hat dies in einem Papier aufbereitet und kommentiert.

Zusätzlich zum Eigenkapitalzuschuss ist der Fixkostenzuschuss angehoben worden. Für Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 verzeichnen, wurde der Zuschuss von 90 Prozent auf 100 Prozent angehoben. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Überbrückungshilfe III auf die Bundesregelung Fixkostenhilfe gestützt wird. Dann bekommen Unternehmen nur eine Förderung bis zu 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten. Im Falle von kleinen und Kleinstunternehmen, darf die gewährte Hilfe bis zu 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten betragen. Auch hierzu führt der DEHOGA Bayern ausführlich aus.

Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind nun auch junge Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 31. Oktober 2020  aufgenommen haben. Bislang war der Stichtag der 30. April 2020.

Nähere Ausführungen zu diesen Neuerungen finden sich in den FAQ des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums zur Überbrückungshilfe III.

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Weniger Werbung für Ungesundes: Vor allem Kinder sollen dadurch geschützt werden. Die britische Regierung erhofft sich langfristig Milliardeneinsparungen im Gesundheitssektor.

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden.